Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2021137) # Bürgerantrag: Geplante Bebauung "Alte Stadtgärtnerei" 252446 · 2025-01-21 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich ## Sachverhalt Inhalt der Anregungen und Beschwerden Beantragt wird, dass eine Aufklärung zu folgenden Punkten erfolgt Kosten; Naturschutz; Verkehrsinfrastruktur; Klimawandel; Abwasser; Erbpacht; Vermietung Keine massive Bebauung wie angedacht, genehmigt wird. Einzelheiten zu den oben genannten Punkten und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Beschlussvorschlag **Inhalt der Anregungen und Beschwerden** Beantragt wird, dass eine Aufklärung zu folgenden Punkten erfolgt Kosten; Naturschutz; Verkehrsinfrastruktur; Klimawandel; Abwasser; Erbpacht; Vermietung Keine massive Bebauung wie angedacht, genehmigt wird. Einzelheiten zu den oben genannten Punkten und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Beratungsfolge - 2025-02-12 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · zurückgezogen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 252446-01 ST Bürgerantrag: Geplante Bebauung "Alte Stadtgärtnerei" {#nv-2021181} **Stellungnahme der Verwaltung** __Zu Punkt 1 des Antrags__ Der Bürgerantrag korrespondiert in diesem Punkt inhaltlich nahezu vollständig mit der Großen Anfrage [__DS 241845__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019730) und der entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung [__DS 241845-01 ST__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2020134) . **Die Verwaltung nimmt zu den angefragten Punkten ausführlich wie folgt Stellung** : Zu 1) Kosten Die Vergabe von Gutachten und Planungsleistungen zur Grundlagenermittlung für politisch beschlossene Planungsprozesse ist standartmäßige Aufgabe der Verwaltung. Bei dieser Fläche erfolgt die Beauftragung von Gutachten und Planungsleistungen nach dem Prinzip der Kostenteilung in der sog. Kooperationsvereinbarung, da die Fläche im städtischen Eigentum ist. Das bedeutet, dass Gutachten, die auf die Fläche bezogen und unabhängig vom Vorhaben sind, von der Verwaltung beauftragt und kostenmäßig übernommen werden und die Leistungen, die konkret auf das Vorhaben bezogen sind, anteilig von Verwaltung und dem Vorhabenträger / den Vorhabenträger Innen beauftragt und bezahlt werden. Damit sichert sich die Stadt die Rechte an den Planungsleistungen, au _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2897282&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2898846&OTYP=41))