Originalquelle: ALLRIS-Original
252451 · 2025-01-30 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Für die ca. 200 Mitarbeitenden des Amtes in den Grünbezirken und des Forstes hat die Stadt als Arbeitgeberin die Verpflichtung, Arbeits- und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Die Beschaffung wird über das Amt für Umwelt und Stadtgrün regelmäßig in einem zweijährigen Turnus ausgeschrieben.
Bei der Ausschreibung im Jahr 2024 wurde erstmalig eine Trennung in die Bereich Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe und Warn- und Schutzkleidung vorgenommen. Dieses geschah vor dem Hintergrund, für die unterschiedlichen Kleidungsarten und ihren jeweiligen Anforderungen maximale Nachhaltigkeitsstandards erreichen zu können. Die durchgeführte Marktanalyse wurde zudem von der Bonner Organisation FEMNET durchgeführt sowie dem städtischen Büro für lokale Nachhaltigkeit begleitet.
Für die Arbeitskleidung wurden die ILO-Kernarbeitsnormen als verbindlicher Mindeststandard festgelegt. Ergänzend wurde ein detaillierter Fragebogen entwickelt, der soziale (z.B. unternehmerische Sorgfaltspflichten wie Präventionsmaßnahmen oder die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens) und ökologische Nachhaltigkeitskriterien (z.B. entsprechender Anbau, verminderter CO2-Ausstoss oder Rücknahme von Al
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