Originalquelle: ALLRIS-Original

BBB-Anfrage: Beueler Bütt

252455 · 2025-01-22 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Albert Weidmann

Sachverhalt

Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, wie der aktuelle Sachstand zur Beseitigung der festgestellten Mängel lautet. In ihrer Mitteilungsvorlage DS __241671__ (Sportausschuss am 10.10.24) führte die Oberbürgermeisterin aus, dass bei der Beueler Bütt kurzfristige Ausfälle nicht auszuschließen sind. Der BBB möchte daher wissen, wo im Notfall ersatzweise das Schulschwimmen stattfinden kann.

Beschlussvorschlag

Im Jahr 2022 wurden laut Bauwerkshandbuch 67 Mängel (Vgl. Große Anfrage BBB DS __231887__ ) festgestellt, die teilweise sofort, innerhalb von 2 Jahren, mittelfristig innerhalb von 6 Jahren oder langfristig nach 6 Jahren zu beheben sind. Wir fragen daher:

  1. Wie viele der 31 vom TÜV festgestellten und innerhalb von 2 Jahren (bis Anfang 2024) zu beseitigenden Mängel sind tatsächlich zu welchen Kosten behoben worden?
  1. Sofern die mit Frage 1 angesprochenen Defekte nicht behoben wurden: Um welche, bei Beseitigung wie viel schätzungsweise kostenden Mängel handelt es sich genau, aus welchen Gründen sind diese bis heute nicht behoben worden, besteht für deren Beseitigung eine Priorisierung und wenn ja welche?
  1. Welche der mittelfristig zu beseitigenden Schäden sollen wann zu welchen vermutlich anfallenden Kosten behoben werden?
  1. In welchen Bädern genau kann das bisher im Hallenbad an der Goetheallee durchgeführte Schulschwimmen in welchem Ausmaß noch stattfinden, wenn die Beueler Bütt wegen nicht behobener Mängel schließen muss?
  1. Wann beabsichtigt die Oberbürgermeisterin dem Rat die Aufhebung des aktuell gültigen

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252455-01 ST BBB-Anfrage: Beueler Bütt

Stellungnahme der Verwaltung

Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Wie viele der 31 vom TÜV festgestellten und innerhalb von 2 Jahren (bis Anfang 2024) zu beseitigenden Mängel sind tatsächlich zu welchen Kosten behoben worden?

Zunächst wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um durch den TÜV aufgezeigte Mängel handelt, sondern diese aus einer Bauwerksprüfung resultieren.

Rein zahlenmäßig wurden 24 der kurzfristig abzuarbeitenden Mängel nicht behoben.

Von diesen 24 noch nicht behobenen Mängeln beziehen sich 16 auf den Bereich Decke/ Abhangdecke Schwimmhalle. Die kritischsten Mängelpunkte hierbei waren/ sind die korrodierten Abhänger der Abhangdecke. Um auf den zeit- und kostenaufwendigen Austausch der Abhangdecke der Schwimmhalle zu verzichten, wurde eine statische Prüfung (Auszugsversuche) der Abhänger durchgeführt. Diese Untersuchung fand in der Schließzeit 2024 statt. Die Auszugsversuche haben ergeben, dass die Abhänger die erforderlichen Lasten aufnehmen können und somit ein Austausch –wie im Bauwerksbuch vorgegeben- nicht notwendig ist. Die Abhänger sollen laut Empfehlung des Statikers alle sechs Jahre erneut geprüft werden.

Für die Behebung weiterer der v.g. 16 Mängel wär

_Gekürzt._

Dokumente