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Koalitionsantrag: Verbesserung der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen

252489 · 2025-01-31 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Prof. Dr. Detmar Jobst SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Claudia Falk Fabio Sánchez Copano Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn

Sachverhalt

Nach Informationen der Antragstellenden stehen in Bonn aktuell zwei Ärzte für operative Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung, von denen einer in absehbarer Zeit in den Ruhestand treten wird. Die Versorgungslage für ungewollt Schwangere könnte sich dadurch weiter verschlechtern. Es ist daher dringend notwendig, mit kommunalen Möglichkeiten gegenzusteuern.

Reproduktive Selbstbestimmung ist ein fundamentales Recht, das in der Praxis umsetzbar sein muss. Kommt eine Betroffene zu der Entscheidung, ihre Schwangerschaft nicht fortsetzen zu wollen, so sollte auch die Stadt dafür Sorge tragen, dass entsprechende sichere und zeitnah verfügbare medizinische Leistungen vorhanden sind.

Der Arbeitskreis Bonner Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Bonn hatte bereits 2023 in Kooperation mit dem Gesundheitsamt eine Befragung gynäkologischer Praxen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden auf der Kommunalen Gesundheitskonferenz im Juni 2023 vorgestellt. Ziel des Antrags ist es nun, die Thematik stärker in den Fokus von Öffentlichkeit und Politik zu rücken und in Zusammenarbeit mit allen Akteur*innen nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird gebeten, einen Bericht über die aktuelle Situation im Bereich Schwangerschaftsabbrüche in Bonn vorzulegen. Der Bericht soll folgende Aspekte umfassen:

• den aktuellen Stand des medizinischen Angebots für medikamentöse und operative Schwangerschaftsabbrüche,

• die Anzahl gynäkologischer Praxen und Krankenhäuser, die entsprechende medizinische Leistungen anbieten,

• die zeitliche Verfügbarkeit dieser Leistungen nach einer entsprechenden Entscheidung der ungewollt Schwangeren,

• die Gründe, warum Gynäkolog*innen und/oder Krankenhäuser sich gegen die Bereitstellung dieser Leistungen entscheiden.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Sicherung eines bedarfsgerechten Angebots mit Schwangerschaftsabbrüchen vorzuschlagen. Dabei sollen auch Möglichkeiten geprüft werden, wie Hindernisse für Gynäkolog*innen verringert und bestehende Räumlichkeiten in Praxen und Krankenhäusern besser genutzt werden können. Welche unterstützenden Aktivitäten seitens des Gesundheitsamts können dazu beitragen, den organisatorischen, administrativen und personellen Aufwand – vor allem bei operativen Abbrüchen – für Ärzt*innen zu reduzieren?
  1. Der auf der Kommunale

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252489-01 ST Koalitionsantrag: Verbesserung der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stellungnahme zum Koalitionsantrag erfordert die Abstimmung mit verschiedenen Beteiligten der Gesundheitsversorgung, sodass diese dem Ausschuss voraussichtlich im April 2025 vorgelegt wird.

252489-02 Koalitionsantrag: Verbesserung der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen

Stellungnahme der Verwaltung

  1. Die Verwaltung wird gebeten, einen Bericht über die aktuelle Situation im Bereich Schwangerschaftsabbrüche in Bonn vorzulegen. Der Bericht soll folgende Aspekte umfassen:

a. Den aktuellen Stand des medizinischen Angebots für medikamentöse und operative Schwangerschaftsabbrüche

Nach Rücksprache mit der größten Beratungsstelle in Bonn (pro familia) wurde festgestellt, dass mindestens drei Ärzt*innen in drei Praxen zurzeit Schwangerschaftsabbrüche in Bonn durchführen. Medikamentöse Abbrüche werden aktuell in der 7. und 8. Schwangerschaftswoche (SSW) von drei Ärzt*innen angeboten. Instrumentelle Abbrüche werden an drei Terminen pro Woche bis zu der 12. SSW von zwei Ärzt*innen angeboten.

Um das Versorgungsangebot vollständig erfassen zu können, findet im Mai 2025 ein Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) und den Bonner Kliniken im Arbeitskreis „Notfallversorgung und Ethik in der Medizin“ statt.

b. Die Anzahl gynäkologischer Praxen und Krankenhäuser, die entsprechende medizinische Leistungen anbieten

Entsprechend der Liste der Bundesärztekammer nach §13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz sind 23 Praxen und Kliniken innerhalb von 80 km erreichbar, die v

_Gekürzt._

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