Originalquelle: ALLRIS-Original

Koalitionsantrag: Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft der Stadt Bonn

252490 · 2025-01-30 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Prof. Dr. Detmar Jobst SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Claudia Falk Fabio Sánchez Copano Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn

Sachverhalt

Das Ende 2024 aktualisierte Schlüssige Konzept legt mithilfe des iterativen Verfahrens fest, dass mindestens 33 Prozent der angebotenen Wohnungen in Bonn im Rahmen der Angemessenheitsmiete bezahlbar sind für Transferleistungsempfänger*innen. Durch die Anpassung an ggf. steigende Mieten sowie die Festlegung dieser „Bezahlbarkeits-Quote“ auf 40 Prozent unter Berücksichtigung der Lage und dem damit verbundenen erhöhten Mietpreisniveau kann erreicht werden, dass sich für Menschen im Transferleistungsbezug auch auf dem erschöpften Wohnungsmarkt die Chancen verbessern. Mit dem aktuellen Schlüssigen Konzept und dem dort erstmals gewählten iterativen Verfahren hat die Verwaltung einen erfolgversprechenden Weg eingeschlagen, den die Koalition im Sinne dieser auf dem Wohnungsmarkt ohnehin benachteiligten Gruppe weiter beschreiten und ausbauen möchte.

Beschlussvorschlag

Ab 2026 wird das Schlüssige Konzept zur Ermittlung der Bedarfe der Unterkunft der Stadt Bonn für Sozialgeld-, Grundsicherungs- oder Bürgergeld-Bezieher Innen (Transferempfänger*innen) jährlich fortgeschrieben oder in den Jahren zwischen den Fortschreibungen eine Anhebung der Angemessenheits-Werte anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes des Vorjahres vorgenommen.

Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, für das aktuell vorliegende Konzept von Ende 2024 und für zukünftige Konzepte zu prüfen:

  1. Unbeschadet der schlüssig ermittelten oder ggf. fortgeschriebenen Werte wird entsprechend dem derzeit bereits gewählten iterativen (=Annäherung-) Verfahren der Anteil des mit der Angemessenheitsmiete tatsächlich bezahlbaren Wohnraums (in Prozent aller verfügbaren Wohnungen) auf mind. 40 Prozent angepasst. 2. Passgenaue Zuschläge auf die so ermittelten Angemessenheits-Werte entsprechend den im qualifizierten Mietspiegel definierten Lagen werden vorgesehen.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252490-01 ST Koalitionsantrag: Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft der Stadt Bonn

Begründung

__

Die aus dem qualifizierten Mietspiegel schlüssig abgeleiteten Richtwerte, bzw. Bruttokaltmieten, müssen im letzten Schritt des Konzepts noch überprüft werden, denn nach bundessozialgerichtlicher Maßgabe ist ein Richtwert nur dann zutreffend bestimmt, wenn in Betracht kommender Wohnraum zu diesem Preis auch tatsächlich in nennenswerter Zahl auf dem Markt allgemein zugänglich angeboten wird und damit generell verfügbar ist [[1]](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/#_ftn1) .

Eine Definition, wonach für jeden potentiellen Interessenten ein angemessener Wohnraum auf dem Markt zur Verfügung stehen muss, trifft hingegen nicht zu. Vielmehr soll die abstrakte Verfügbarkeit gewährleisten, dass für konkrete Interessenten - also aktuell Wohnungssuchende - die reelle Chance besteht, eine Wohnung zu den geltenden Angemessenheitswerten auch tatsächlich zu erhalten. Dass zu einem bestimmten Zeitpunkt (nämlich mit dem Inkrafttreten des schlüssigen Konzeptes) alle potentiellen Nachfrager bedient werden können, spiegelt keinen realitätsgerechten Markt, der durch Angebot und Nachfrage und zeitlich versetzte Fluktuation gekennzeichnet ist, wider.

Die hinreichende Verfügbarkeit angemessenen

_Gekürzt._

Stellungnahme der Verwaltung

__Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: __

__Zu Punkt 1 des Prüfauftrags: __

Die Verwaltung empfiehlt, die mit dem aktuell vorliegenden Konzept veröffentlichten Richtwerte nicht weiter (iterativ) zu erhöhen und auch für zukünftige Konzepte von einer Festlegung der Richtwerte auf eine Mindest-Verfügbarkeits- bzw. Bezahlbarkeitsquote von 40 Prozent abzusehen.

__Begründung: __

Die aus dem qualifizierten Mietspiegel schlüssig abgeleiteten Richtwerte, bzw. Bruttokaltmieten, müssen im letzten Schritt des Konzepts noch überprüft werden, denn nach bundessozialgerichtlicher Maßgabe ist ein Richtwert nur dann zutreffend bestimmt, wenn in Betracht kommender Wohnraum zu diesem Preis auch tatsächlich in nennenswerter Zahl auf dem Markt allgemein zugänglich angeboten wird und damit generell verfügbar ist [[1]](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/#_ftn1) .

Eine Definition, wonach für jeden potentiellen Interessenten ein angemessener Wohnraum auf dem Markt zur Verfügung stehen muss, trifft hingegen nicht zu. Vielmehr soll die abstrakte Verfügbarkeit gewährleisten, dass für konkrete Interessenten - also aktuell Wohnungssuchende - die reelle Chance besteht, eine Wohnung z

_Gekürzt._

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