Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2021338) # Erlass einer Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Godesberg-Nord, zwischen Friesdorfer Straße, Pionierstraße, Dietrichstraße sowie der Straße „An Brenigs Ziegelei“ 252492 · 2025-02-07 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Godesberg-Nord, zwischen Friesdorfer Straße, Pionierstraße, Dietrichstraße sowie der Straße „An Brenigs Ziegelei“ ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. ## Beschlussvorschlag Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Godesberg-Nord, zwischen Friesdorfer Straße, Pionierstraße, Dietrichstraße sowie der Straße „An Brenigs Ziegelei“ ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: **Begründung der Eilbedürftigkeit: ** Mit Schreiben vom 28.11.2023 wurde bei der Verwaltung ein Antrag auf Vorbescheid für das Grundstück Dietrichstraße 106 gestellt. Zielsetzung ist die Nutzungsänderung der hier bestehenden gewerblichen Halle in eine Vergnügungsstätte, die der Kategorie Geselligkeit und Unterhaltung zuzuordnen ist. Auf der Basis der angedachten Ziele und Zwecke der Planung für den Bebauungsplan Nr.6817-1 (DS-Nr. [__231103__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc2533536.pdf) ) wurde die Entscheidung über den Vorbescheid seitens der Verwaltung mit Schreiben vom 20.03.2024 nach § 15 BauGB für 12 Monate zurückgestellt. Die Frist zur Zurückstellung endet am **20.03.2025** . Innerhalb des Zurückstellungszeitraums und damit bis zum 20.03.2025 kann der Bebauungsplan Nr. 6817-1 nicht als Satzung beschlossen werden. Um die städtebaulichen Entwicklungen innerhalb des Geltungsbereichs jedoch auch über die befristete Geltungsdauer der Zurückstellung hinaus zu sichern, soll eine Veränderungssperre erlassen werden. Zur Wahrung der Fristen in dem Verfahren ist es zwingend erforderlich, mit dem _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-02-19 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen - 2025-03-12 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz - 2025-03-20 · Rat · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2906197&OTYP=41))