Originalquelle: ALLRIS-Original
252507 · 2025-03-05 · Beschlussvorlage · öffentlich
Zur Erfüllung der dort formulierten Ziele wird
beschlossen.
Vorbehaltlich der derzeit noch in Prüfung befindlichen Darstellbarkeit im Rahmen der Personalkostenkonsolidierung wird darüber hinaus
a. 2 Stellen mit Stellenwert A 7 LBesG Abrechnung Feuerwehr-einsätze (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S. 79) b. 1 Stelle mit Stellenwert A 10 LBesG Ausbildung (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S.167-173) c. 1 Stelle mit Stellenwert E 9a TVöD Informationstechnik (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S. 183)
beschlossen.
Bei den unter Ziffer 3. genannten Stellen handelt es sich um refinanzierte oder teilweise refinanzierte Stellen bzw. unter 2. b. um eine Stelle, deren Begründung bereits im Brandschutzbedarfsplan 2019 – 202
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Zur Erfüllung der dort formulierten Ziele wird
Vorbehaltlich der derzeit noch in Prüfung befindlichen Darstellbarkeit im Rahmen der Personalkostenkonsolidierung wird darüber hinaus
a. 2 Stellen mit Stellenwert A 7 LBesG Abrechnung Feuerwehr-einsätze (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S. 79) b. 1 Stelle mit Stellenwert A 10 LBesG Ausbildung (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S.167-173) c. 1 Stelle mit Stellenwert E 9a TVöD Informationstechnik (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S. 183) beschlossen.
Bei den unter Ziffer 3. genannten Stellen handelt es sich um refinanzierte oder teilweise refinanzierte Stellen bzw. unter 2. b. um eine Stelle, deren Begründung bereits im Brandschutzbedarfsplan 2019 – 2023
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Begründung der Dringlichkeit: Begründung der Eilbedürftigkeit:
Die Eilbedürftigkeit besteht darin, dass der Brandschutzbedarfsplan auch in weiteren Gremien beraten werden muss und die Gefahr besteht, dass wenn Änderungen vorgenommen werden müssen, diese zeitlich nicht mehr umzusetzen sind, sodass der Brandschutzbedarfsplan nicht mehr vor der Kommunalwahl beschlossen werden kann.
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Gemeinden in § 3 (3) zur Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen. Für deren Fortschreibung ist ein Turnus von fünf Jahren vorgegeben. Der Brandschutzbedarfsplan muss jetzt fortgeschrieben werden. Aufgrund von Verzögerungen im Rahmen der Beteiligungs- und Beratungsprozesse für den letzten Zwischenbericht zum aktuellen Brandschutzbedarfsplan konnte die Fortschreibung nicht wie vorgesehen in 2024 durchgeführt werden. Ein Zwischenbericht hat sich in der Zeitfolge als nicht sinnvoll ergeben und soll nun nicht mehr erfolgen.
Die wesentlichste Neuerung im neuen Bedarfsplan besteht in der Anwendung einer veränderten Schutzzielsystematik, die die Risikosituation in den einzeln
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Sachverhalt
Teil 1
Zu 1. Die KW-Vermerke sollen eingerichtet werden, da mit zunehmender Digitalisierung der Verwaltung auch Abrechnungsprozesse effizienter werden sollen.
Zu 2. Gefahrenabwehr kann nur erfolgreich sein, wenn nicht nur Technik und Unterkünfte modernisiert sind, sondern es müssen auch ausreichend haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrleute verfügbar sein. Daher muss der Brandschutzbedarfsplan auch den Personalbereich ausführlich beschreiben.
Zu 3. Bonn besitzt verschiedene nicht-leitungsgebundene Gewässer und Zisternen, die für die Bedarfe der Brandbekämpfung eingesetzt werden können. Insbesondere wenn die leitungsgebundene Versorgung nicht ausreicht oder ausfällt, stellen diese Möglichkeiten eine Alternative dar. Leitungsgebundene Wasserversorgung kann durch Unfälle oder gezielte Aktionen wie etwa hybride Bedrohungen ausfallen.
Zu 4. Die Freiwillige Feuerwehr Buschdorf liegt am Rande ihres Zuständigkeitsbereiches und etwaige Erweiterungs- und Modernisierungsmöglichkeiten sind am derzeitigen Standort kaum realisierbar. Daher sollte geprüft werden, ob an anderen Stellen im Ausrückebereich eine neue Feuerwache errichtet werden kann, beispielsweise in der Straße „Im Schildchen“. Dam
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Teil 1
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen im Beschlussvorschlag gegenüber der ursprünglichen Vorlage DS __252507__ vor:
Dem dieser ergänzenden Stellungnahme beigefügten Entwurf des Brandschutzbedarfsplans einschließlich der in gelb gekennzeichneten Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung (Anlage 1) wird zugestimmt. Er bildet für die Jahre 2025 bis 2029 die Grundlage für die Größe, Ausstattung und Organisation der Feuerwehr.
Erläuterung der vorgeschlagenen Veränderungen
Parallel zur Beratung in den Ratsgremien ist für den Brandschutzbedarfsplan auch die Beteiligung der Personalvertretung für die beteiligungspflichtigen Sachverhalte erfolgt. Seitens des Gesamtpersonalrates der Stadt Bonn ist dem Brandschutzbedarfsplan 2025 – 2029 zugestimmt worden. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Rückschrift eine Stellungnahme zu zwei Punkten abgegeben:
Hier sieht der Personalrat aufgrund von Aufgabenzuwachs durch gestiegene Anforderungen und Einbindung in Einsatzkonzepte sowie der in den vergangenen Jahren erfolgten Erweiterung des
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung eine Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen durchführen.
Sachverhalt
Teil 1
Zu 1. Gefahrenabwehr kann nur erfolgreich sein, wenn nicht nur Technik und Unterkünfte modernisiert sind, sondern es müssen auch ausreichend haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrleute verfügbar sein. Daher muss der Brandschutzbedarfsplan auch den Personalbereich ausführlich beschreiben.
Zu 2. Bonn besitzt verschiedene nicht-leitungsgebundene Gewässer und Zisternen, die für die Bedarfe der Brandbekämpfung eingesetzt werden können. Insbesondere wenn die leitungsgebundene Versorgung nicht ausreicht oder ausfällt, stellen diese Möglichkeiten eine Alternative dar. Leitungsgebundene Wasserversorgung kann durch Unfälle oder gezielte Aktionen wie etwa hybride Bedrohungen ausfallen.
Zu 3. Die Freiwillige Feuerwehr Buschdorf liegt am Rande ihres Zuständigkeitsbereiches und etwaige Erweiterungs- und Modernisierungsmöglichkeiten sind am derzeitigen Standort kaum realisierbar. Daher sollte geprüft werden, ob an anderen Stellen im Ausrückebereich eine neue Feuerwache errichtet werden kann, beispielsweise in der Straße „Im Schildchen“. Damit würde nicht nur ein modernes Feuerwehrgerätehaus für die Ehrenamtlichen errichtet und dem Stellplatzmangel in Bonn begegnet, sondern auch der Grundsch
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Brandschutzbedarfsplanung wird unter Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte fortentwickelt:
Teil 1
_Gekürzt._