Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2021370) # Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029 252507 · 2025-03-05 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Dem anliegenden Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes wird zugestimmt. Er bildet für die Jahre 2025 bis 2029 die Grundlage für die Größe, Ausstattung und Organisation der Feuerwehr. Zur Erfüllung der dort formulierten Ziele wird 2. die Einleitung der Fahrzeugbeschaffungen gemäß Anlage 3 zum Brandschutzbedarfsplan (die Gesamtkosten im Zeitraum betragen etwa 20.803.285,00 Euro) beschlossen. Vorbehaltlich der derzeit noch in Prüfung befindlichen Darstellbarkeit im Rahmen der Personalkostenkonsolidierung wird darüber hinaus 3. die Einrichtung von zunächst vier zusätzlichen Stellen (es entstehen zusätzliche Personalkosten von jährlich etwa 340.000 Euro), a. 2 Stellen mit Stellenwert A 7 LBesG Abrechnung Feuerwehr-einsätze (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S. 79) b. 1 Stelle mit Stellenwert A 10 LBesG Ausbildung (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S.167-173) c. 1 Stelle mit Stellenwert E 9a TVöD Informationstechnik (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S. 183) beschlossen. Bei den unter Ziffer 3. genannten Stellen handelt es sich um refinanzierte oder teilweise refinanzierte Stellen bzw. unter 2. b. um eine Stelle, deren Begründung bereits im Brandschutzbedarfsplan 2019 – 202 _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Dem anliegenden Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes wird zugestimmt. Er bildet für die Jahre 2025 bis 2029 die Grundlage für die Größe, Ausstattung und Organisation der Feuerwehr. Zur Erfüllung der dort formulierten Ziele wird 2. die Einleitung der Fahrzeugbeschaffungen gemäß Anlage 3 zum Brandschutzbedarfsplan (die Gesamtkosten im Zeitraum betragen etwa 20.803.285, 00 Euro) beschlossen. Vorbehaltlich der derzeit noch in Prüfung befindlichen Darstellbarkeit im Rahmen der Personalkostenkonsolidierung wird darüber hinaus 3. die Einrichtung von zunächst vier zusätzlichen Stellen (es entstehen zusätzliche Personalkosten von jährlich etwa 340.000 Euro), a. 2 Stellen mit Stellenwert A 7 LBesG Abrechnung Feuerwehr-einsätze (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S. 79) b. 1 Stelle mit Stellenwert A 10 LBesG Ausbildung (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S.167-173) c. 1 Stelle mit Stellenwert E 9a TVöD Informationstechnik (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S. 183) beschlossen. Bei den unter Ziffer 3. genannten Stellen handelt es sich um refinanzierte oder teilweise refinanzierte Stellen bzw. unter 2. b. um eine Stelle, deren Begründung bereits im Brandschutzbedarfsplan 2019 – 2023 _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: **Begründung der Eilbedürftigkeit: ** Die Eilbedürftigkeit besteht darin, dass der Brandschutzbedarfsplan auch in weiteren Gremien beraten werden muss und die Gefahr besteht, dass wenn Änderungen vorgenommen werden müssen, diese zeitlich nicht mehr umzusetzen sind, sodass der Brandschutzbedarfsplan nicht mehr vor der Kommunalwahl beschlossen werden kann. Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Gemeinden in § 3 (3) zur Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen. Für deren Fortschreibung ist ein Turnus von fünf Jahren vorgegeben. Der Brandschutzbedarfsplan muss jetzt fortgeschrieben werden. Aufgrund von Verzögerungen im Rahmen der Beteiligungs- und Beratungsprozesse für den letzten Zwischenbericht zum aktuellen Brandschutzbedarfsplan konnte die Fortschreibung nicht wie vorgesehen in 2024 durchgeführt werden. Ein Zwischenbericht hat sich in der Zeitfolge als nicht sinnvoll ergeben und soll nun nicht mehr erfolgen. Die wesentlichste Neuerung im neuen Bedarfsplan besteht in der Anwendung einer veränderten Schutzzielsystematik, die die Risikosituation in den einzeln _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-03-12 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-03-12 · Bezirksvertretung Beuel · ungeändert beschlossen - 2025-03-14 · Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz · zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz - 2025-03-18 · Bezirksvertretung Hardtberg · ungeändert beschlossen - 2025-03-25 · Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz · zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz - 2025-04-01 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-04-08 · Betriebsausschuss SGB · ungeändert beschlossen - 2025-04-08 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - 2025-04-09 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ungeändert beschlossen - 2025-05-13 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen - 2025-05-13 · Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz · ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz - 2025-06-04 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen - 2025-06-26 · Hauptausschuss · geändert beschlossen - 2025-07-03 · Rat · geändert beschlossen - 2025-07-08 · Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz · zur Kenntnis genommen - 2025-07-10 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ungeändert beschlossen - 2025-08-28 · Hauptausschuss · ungeändert beschlossen - 2025-09-04 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2025-09-08 · Rat · ungeändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 252507-01 AA Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029 (Änderungsantrag der Koalition zur Vorlage 252507) {#nv-2022789} **Sachverhalt** Teil 1 Zu 1. Die KW-Vermerke sollen eingerichtet werden, da mit zunehmender Digitalisierung der Verwaltung auch Abrechnungsprozesse effizienter werden sollen. Zu 2. Gefahrenabwehr kann nur erfolgreich sein, wenn nicht nur Technik und Unterkünfte modernisiert sind, sondern es müssen auch ausreichend haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrleute verfügbar sein. Daher muss der Brandschutzbedarfsplan auch den Personalbereich ausführlich beschreiben. Zu 3. Bonn besitzt verschiedene nicht-leitungsgebundene Gewässer und Zisternen, die für die Bedarfe der Brandbekämpfung eingesetzt werden können. Insbesondere wenn die leitungsgebundene Versorgung nicht ausreicht oder ausfällt, stellen diese Möglichkeiten eine Alternative dar. Leitungsgebundene Wasserversorgung kann durch Unfälle oder gezielte Aktionen wie etwa hybride Bedrohungen ausfallen. Zu 4. Die Freiwillige Feuerwehr Buschdorf liegt am Rande ihres Zuständigkeitsbereiches und etwaige Erweiterungs- und Modernisierungsmöglichkeiten sind am derzeitigen Standort kaum realisierbar. Daher sollte geprüft werden, ob an anderen Stellen im Ausrückebereich eine neue Feuerwache errichtet werden kann, beispielsweise in der Straße „Im Schildchen“. Dam _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Teil 1 1. Es werden die in der Vorlage (Drucksache 252507) unter 3. dargestellten Stellen im Amt 37 eingerichtet und aus dem bestehenden Gesamtstellenplan finanziert. Wenn möglich, werden dabei die Stellen zur Abrechnung von Feuerwehreinsätzen (3. a. der Vorlage) mit einem KW-Vermerk eingerichtet. 2. Bei der nächsten Weiterentwicklung des Brandschutzbedarfsplans wird eine Attraktivitätssteigerung im haupt- und ehrenamtlichen Personalbereich als strategisches Ziel im Brandschutzbedarfsplan beschrieben. Dazu zählen qualitative und quantitative Maßnahmen wie zum Beispiel eine Steigerung der Ausbildungsraten oder modernisierte Arbeitsplätze sowie ein kollegiales Arbeitsklima. Es sollen moderne sachgerechte Ausbildungskonzepte und -methoden angewendet werden. 3. Die Weiterentwicklung des bestehenden Brandschutzbedarfsplans berücksichtigt außerdem zukünftig die nicht-leitungsgebundene Löschwasserversorgung, u.a. Bäche, Flüsse, Seen und Zisternen, welche auch im Rahmen der Umsetzung des Schwammstadtkonzeptes entstehen können. Sie werden als Redundanz bei Ausfall der leitungsgebundenen Versorgung betrachtet. 4. Um neben den bestehenden Planungen und Projekten die Liegenschaften der Feu _Gekürzt._ ### 252507-02 ST Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029 {#nv-2022852} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen im Beschlussvorschlag gegenüber der ursprünglichen Vorlage DS [__252507__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2021370) vor: Dem dieser ergänzenden Stellungnahme beigefügten Entwurf des Brandschutzbedarfsplans einschließlich der in gelb gekennzeichneten Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung (Anlage 1) wird zugestimmt. Er bildet für die Jahre 2025 bis 2029 die Grundlage für die Größe, Ausstattung und Organisation der Feuerwehr. **Erläuterung der vorgeschlagenen Veränderungen** Parallel zur Beratung in den Ratsgremien ist für den Brandschutzbedarfsplan auch die Beteiligung der Personalvertretung für die beteiligungspflichtigen Sachverhalte erfolgt. Seitens des Gesamtpersonalrates der Stadt Bonn ist dem Brandschutzbedarfsplan 2025 – 2029 zugestimmt worden. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Rückschrift eine Stellungnahme zu zwei Punkten abgegeben: 1. Besetzung von Werkstätten und Sonderfahrzeugpool außerhalb der Geschäftszeiten Hier sieht der Personalrat aufgrund von Aufgabenzuwachs durch gestiegene Anforderungen und Einbindung in Einsatzkonzepte sowie der in den vergangenen Jahren erfolgten Erweiterung des _Gekürzt._ ### 252507-04 ST Koalitionsantrag: Fortentwicklung Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029Antrag zur Vorlage 252507 {#nv-2023466} **Stellungnahme der Verwaltung** Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung eine Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen durchführen. ### 252507-03 Koalitionsantrag: Fortentwicklung Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029Antrag zur Vorlage 252507 {#nv-2023346} **Sachverhalt** Teil 1 Zu 1. Gefahrenabwehr kann nur erfolgreich sein, wenn nicht nur Technik und Unterkünfte modernisiert sind, sondern es müssen auch ausreichend haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrleute verfügbar sein. Daher muss der Brandschutzbedarfsplan auch den Personalbereich ausführlich beschreiben. Zu 2. Bonn besitzt verschiedene nicht-leitungsgebundene Gewässer und Zisternen, die für die Bedarfe der Brandbekämpfung eingesetzt werden können. Insbesondere wenn die leitungsgebundene Versorgung nicht ausreicht oder ausfällt, stellen diese Möglichkeiten eine Alternative dar. Leitungsgebundene Wasserversorgung kann durch Unfälle oder gezielte Aktionen wie etwa hybride Bedrohungen ausfallen. Zu 3. Die Freiwillige Feuerwehr Buschdorf liegt am Rande ihres Zuständigkeitsbereiches und etwaige Erweiterungs- und Modernisierungsmöglichkeiten sind am derzeitigen Standort kaum realisierbar. Daher sollte geprüft werden, ob an anderen Stellen im Ausrückebereich eine neue Feuerwache errichtet werden kann, beispielsweise in der Straße „Im Schildchen“. Damit würde nicht nur ein modernes Feuerwehrgerätehaus für die Ehrenamtlichen errichtet und dem Stellplatzmangel in Bonn begegnet, sondern auch der Grundsch _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Die Brandschutzbedarfsplanung wird unter Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte fortentwickelt: Teil 1 1. Bei der nächsten Weiterentwicklung des Brandschutzbedarfsplans wird eine Attraktivitätssteigerung im haupt- und ehrenamtlichen Personalbereich als strategisches Ziel im Brandschutzbedarfsplan beschrieben. Dazu zählen qualitative und quantitative Maßnahmen wie zum Beispiel eine Steigerung der Ausbildungsraten oder modernisierte Arbeitsplätze sowie ein kollegiales Arbeitsklima. Es sollen moderne sachgerechte Ausbildungskonzepte und -methoden angewendet werden. 2. Die Weiterentwicklung des bestehenden Brandschutzbedarfsplans berücksichtigt außerdem zukünftig die nicht-leitungsgebundene Löschwasserversorgung, u.a. Bäche, Flüsse, Seen und Zisternen, welche auch im Rahmen der Umsetzung des Schwammstadtkonzeptes entstehen können. Sie werden als Redundanz bei Ausfall der leitungsgebundenen Versorgung betrachtet. 3. Um neben den bestehenden Planungen und Projekten die Liegenschaften der Feuerwehr fit für die Zukunft zu machen, wird bis Mitte 2026 geprüft, inwiefern das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Buschdorf perspektivisch an einem anderen Ort im Einsatzgebiet neu erricht _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2908602&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2972570&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2974261&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2992397&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3000090&OTYP=41))