Originalquelle: ALLRIS-Original
252509 · 2025-02-04 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Herr Öztürker (IL) , Frau Dr. Volfson (CDU-Liste), Frau Ishdorj (CDU-Liste)
Es ist offensichtlich, dass es in Bonn einige Wohnungen, insbesondere die preiswerten Wohnungen fehlen.
Der Wohnungsmangel trifft insbesondere die Studierende, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit geringerem Einkommen. Es ist zwar zu begrüßen, dass die Stadt Bonn in den letzten Jahren etwa 76 Mio. Euro für die Wohnungen investiert hat. Es wäre u.a, auch sinnvoller, die Wohnungen zu übernehmen, die aus der Preisbindung wegfallen. Dadurch könnte die Not an bezahlbarem Wohnraum einigermaßen reduziert oder minimiert werden. Auf der anderen Seite können wir nicht nachvollziehen, dass es immer noch ca . 5090 Wohnungen in Bonn leer stehen bzw. nicht genutzt werden. Von BLMA stehen 360 Wohnungen leer, die wegen technischen Mängeln oder wegen einer anstehenden/geplanten Sanierung warten.
Das Wohngeld sollte ab dem 01.01.225 durchschnittlich rund 15% erhöht werden, um eine Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung sicher zu stellen. Die Bundesregierung hat Mietpreisbremse im April 2024 bis zum 2029 verlängert. Die Landesregierung NRW hat am 28. Januar 2025 eine neue Mieterschutzverordnung beschlossen. Diese neue Verordnung wird am 1. März 22
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1- Wie viele Haushalte bzw. Personen suchen der Zeit in Bonn eine Wohnung? a) Wie viele sind darunter mit dem Wohnberechtigungsschein? b) Wie viele sind Studierende?
2- Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um den Leerstand zu minimieren und ausreichenden Wohnraum zu schaffen?
3- Kann die Verwaltung die Wohnungen übernehmen bzw. kaufen, wenn sie aus der Preisbindung wegfallen?
4- Besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Bonn die freiwerdende Ermekeilkaserne in Bonn kauft, um dort Wohnungen zu bauen?
5- Wäre es nicht sinnvoll, dass die Stadt Bonn auf ihrem Grundstück an der Heinrich-von-Stephan- Str. 3 Wohnungen und Kita baut, anstelle es zu verkaufen?
6- Nach welchen Kriterien wird das Wohngeld berechnet und wie hoch ist der Mietzuschuss?
7- Wie viele Haushalte bzw. Personen bekommen zurzeit in Bonn Wohngeld?
8- Können die Studierende auch Antrag aufs Wohngeld stellen und welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen?
9- Gilt die Mietpreisbremse jetzt auch in Bonn? Wenn ja; welche Vorteile bringt sie für Mieter und Mieterinnen?
Begründung
aufgeführt, rund 5.000 Wohnungen leer.
Die Leerstandsquote liegt damit noch unter dem Landesdurchschnitt [[3]](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/#_ftn3) , der bei ca. 3, 3% liegt, und deutlich unter dem Bundesdurchschnitt [[4]](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/#_ftn4) , der bei ca. 4, 3 % liegt.
Aufgrund der zuvor genannten Umstände kann die Leerstandsquote niemals 0 % betragen. Als „gesund“ für einen Wohnungsmarkt wird nach verschiedenen Fachmeinungen eine Leerstandsquote zwischen 2 % und 4 % angesehen.
Eine moderate Leerstandsquote ist daher grundsätzlich ein Indikator dafür, dass Wohnraumwechsel möglich sind und das Angebot nicht zu stark steigenden Mieten führt. Eine höhere Leerstandsquote spricht eher für ein Überangebot.
Die Leerstandsquote in Bonn dürfte sich seit 2022 aufgrund der Entwicklungen und der immer noch zu geringen Bautätigkeit den 2 % angenähert haben.
Auch wenn 5.000 Wohnungen zunächst nach viel klingt, so handelt es sich, wie dargestellt, in vielen Fällen um temporären Leerstand, der für eine gewisse Dynamik auf dem Wohnungsmarkt benötigt wird. So sollen beispielsweise auch die genannten Leerstände der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
1. Wie viele Haushalte bzw. Personen suchen der Zeit in Bonn eine Wohnung? a) Wie viele sind darunter mit dem Wohnberechtigungsschein? b) Wie viele sind Studierende?
Wie viele Haushalte bzw. Personen generell in Bonn eine Wohnung suchen, kann von der Verwaltung nicht beantwortet werden. Bei der städtischen Wohnungsvermittlung sind derzeit ca. 1.600 Haushalte als wohnungssuchend vorgemerkt, alle im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheins, was die Voraussetzung für die Vormerkung ist. Die Eigenschaft „studierend“ wird nicht erfasst, der Anteil ist erfahrungsgemäß jedoch sehr gering.
2. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um den Leerstand zu minimieren und ausreichenden Wohnraum zu schaffen?
Zur Schaffung ausreichenden Wohnraums bestehen mehrere Ansätze, die seitens der Verwaltung verfolgt werden. So sind beispielsweise zu nennen:
_Gekürzt._