Originalquelle: ALLRIS-Original

Große Anfrage der CDU-Fraktion: Jahresabschluss

252512 · 2025-02-04 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Prof. Dr. Norbert Jacobs Rainer Haid

Sachverhalt

Gemäß Paragraf 95 Abs. 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW ist die Oberbürgermeisterin verpflichtet, dem Rat der Stadt Bonn bis zum 30.6.2025 einen Entwurf des Jahresabschluss 2024 vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Wird die Oberbürgermeisterin den Entwurf eines Jahresabschluss 2024 der Stadt Bonn im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist - nämlich bis zum 30.6.2025 - dem Rat vorlegen?

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252512-01 ST Große Anfrage der CDU-Fraktion: Jahresabschluss

Stellungnahme der Verwaltung

Nach § 95 Absatz 5 GO NRW ist der bestätigte Entwurf innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu zuleiteten. Die Zuleitung erfolgt durch das Einstellen der Vorlage in Allris, Berücksichtigung auf der Tagesordnung der Ratssitzung und Zuleitung der Sitzungseinladung. Es ist geplant den von der Oberbürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2024 in die Ratssitzung vom 03.07.2025 einzubringen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 nebst Druckwerk liegt dann bereits im Juni 2025 beschlussfertig in Allris vor. Die Zuleitung per Sitzungseinladung erfolgt damit fristgerecht.

Dokumente