Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2021384) # Große Anfrage der CDU-Fraktion: Jahresabschluss 252512 · 2025-02-04 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Prof. Dr. Norbert Jacobs Rainer Haid ## Sachverhalt Gemäß Paragraf 95 Abs. 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW ist die Oberbürgermeisterin verpflichtet, dem Rat der Stadt Bonn bis zum 30.6.2025 einen Entwurf des Jahresabschluss 2024 vorzulegen. ## Beschlussvorschlag Wird die Oberbürgermeisterin den Entwurf eines Jahresabschluss 2024 der Stadt Bonn im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist - nämlich bis zum 30.6.2025 - dem Rat vorlegen? ## Beratungsfolge - 2025-03-20 · Rat · zur Kenntnis genommen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 252512-01 ST Große Anfrage der CDU-Fraktion: Jahresabschluss {#nv-2021550} **Stellungnahme der Verwaltung** Nach § 95 Absatz 5 GO NRW ist der bestätigte Entwurf innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu zuleiteten. Die Zuleitung erfolgt durch das Einstellen der Vorlage in Allris, Berücksichtigung auf der Tagesordnung der Ratssitzung und Zuleitung der Sitzungseinladung. Es ist geplant den von der Oberbürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2024 in die Ratssitzung vom 03.07.2025 einzubringen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 nebst Druckwerk liegt dann bereits im Juni 2025 beschlussfertig in Allris vor. Die Zuleitung per Sitzungseinladung erfolgt damit fristgerecht. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2909874&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2916506&OTYP=41))