Originalquelle: ALLRIS-Original
252518 · 2025-02-04 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott
Die Beratung und Unterstützung von getrennt lebenden Elternteilen ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Jugendamts, insbesondere im Hinblick auf das Wohl der betroffenen Kinder. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der gestellten Fragen und die Darlegung des aktuellen Sachstands.
a. Welche konkreten Unterstützungsangebote bietet das Jugendamt aktuell getrennt lebenden Elternteilen an (z. B. Beratungsgespräche, Vermittlung, Mediation)? b. Wie wird sichergestellt, dass diese Angebote beide Elternteile gleichermaßen erreichen?
a. Wie viele Fälle von getrennt lebenden Elternteilen wurden in den letzten drei Jahren vom Jugendamt betreut? b. Sind die vorhandenen Kapazitäten ausreichend, um den Bedarf zu decken?
a. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit des Jugendamts mit anderen Institutionen (z. B. Beratungsstellen, Familiengerichte, freie Träger)? b. Gibt es Kooperationen mit Vereinen oder Organisationen, die auf die Unterstützung getrennt lebender Eltern spezialisiert sind? c. Welche Formate der Zusammenarbeit bestehen zwischen den Professionen während und außerhalb von familiengerichtlichen Verfahren und wie sind diese strukturiert (Mitglieder, Agenden, Protokolle, Satzung)?
a. Welche besonderen Herausforderungen oder Problemlagen begegnen dem Jugendamt in der Arbeit mit getrennt lebenden Eltern? b. Welche Maßnahmen wurden oder
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Stellungnahme der Verwaltung
Auf die Große Anfrage zur Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen bei getrennt lebenden Elternteilen, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die erfragten Beratungsleistungen werden je nach Zugang der Familien durch die Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe (FFE) oder die verschiedenen Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Bonn erbracht.
Im Bonner Stadtgebiet gibt es sieben sozialräumlich organisierte FFE-Dienststellen sowie drei Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Davon eine in städtische Trägerschaft und je eine in katholischer, sowie evangelischer Trägerschaft.
1a. Beratungs- und Unterstützungsangebote für getrennt lebende Elternteile
Eltern können sich an die FFE-Dienststellen und die drei Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden, um Hilfe bei der Bewältigung von Trennungs- und Scheidungssituationen zu erhalten. Sie werden dabei unterstützt, einvernehmliche Lösungen im Sinne der betroffenen Kinder zu finden. Diese Beratungen sind freiwillig, kostenfrei, fachlich fundiert und vertraulich. Im Einzelfall und je nach Fallkonstellation, finden die Beratungen auch durch zwei Fachkräfte statt.
Beratungsstellen:
In drei Familienberatungsstellen wird ps
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