Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2021444) # Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung der Fläche „Östlich Aurelianastraße“, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Geislar 252536 · 2025-06-03 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Dem Ziel, die Fläche „Östlich Aurelianastraße“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Geislar wohnbaulich zu entwickeln, wird zugestimmt. 2. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6824-1 „Östlich Aurelianastraße“ erfolgt als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren mit Umweltbericht gemäß § 2 (4) BauGB. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. 3. Für die wohnbauliche Entwicklung des Plangebiets ist ein städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchzuführen, dessen Ergebnis die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet. 4. Das Verfahren wird mit hoher Priorität eingestuft. ## Beschlussvorschlag 1. Dem Ziel, die Fläche „Östlich Aurelianastraße“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Geislar wohnbaulich zu entwickeln, wird zugestimmt. 2. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6824-1 „Östlich Aurelianastraße“ erfolgt als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren mit Umweltbericht gemäß § 2 (4) BauGB. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. 3. Für die wohnbauliche Entwicklung des Plangebiets ist ein städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchzuführen, dessen Ergebnis die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet. 4. Das Verfahren wird mit hoher Priorität eingestuft. ## Begründung Der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen entscheidet über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, weil durch das Vorhaben 125 bis 175 Wohneinheiten geschaffen werden können und damit das Vorhaben eine stadtweite Bedeutung hat. Damit ist der in § 7 (3) der Hauptsatzung festgelegte Schwellenwert für eine über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung überschritten. **Anlass** Das Plangebiet „Östlich Aurelianastraße“ (s. Anlage 1 - Übersichtsplan) wird im regionalen Siedlungsentwicklungskonzept (Si Ko) unter der Flächenbezeichnung „BN 46“ als Potenzialfläche für eine wohnbauliche Siedlungsentwicklung identifiziert (vgl. [__DS-Nr. 231202__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2012812&refresh=false) ). Mit Ratsbeschluss vom 16.12.2024 wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, inwiefern eine Bebauung unter der Berücksichtigung der vorhandenen Gefährdungslage durch extreme Hochwasserereignisse möglich ist. (vgl. [__DS-Nr. 241964__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019989&refresh=false) ) Diese Überprüfung hat ergeben, dass für die Fläche „Östlich Aurelianastraße“ eine Gefährdung durch Überflutungen in Folge _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-06-25 · Bezirksvertretung Beuel · geändert beschlossen - 2025-07-08 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2025-07-10 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen - 2025-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2025-09-04 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-12-11 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-03-24 · Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz · geändert beschlossen - 2026-05-07 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 252536-01 AA Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung der Fläche „Östlich Aurelianastraße“, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil GeislarAntrag zur Vorlage 252536 {#nv-2023453} **Sachverhalt** erfolgt mündlich **Beschlussvorschlag** Die Stadt Bonn wird die in der Vorlage ausgewiesene zu bebauende Fläche so weit erweitern, wie es möglich ist. Neben Geschossbau werden auch Einfamilienhäuser mit in die Planungen aufgenommen. ### 252536-02 AA Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung der Fläche „Östlich Aurelianastraße“, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil GeislarAntrag zur Vorlage 252536 {#nv-2023587} **Sachverhalt** Der Intention des einstimmigen Beschlusses der BV Beuel folgend soll sich die Prüfung des Umfangs der Erweiterung bis an die Grenze der ASB-Darstellung im Regionalplanentwurf erstrecken, der zeitnah wirksam wird. Durch die Betrachtung dieses größeren Untersuchungsraumes kann sichergestellt werden, dass die Ortsranderweiterung östlich der Aurelianastraße nur einmal und abschließend betrachtet wird. Gerade vor dem Hintergrund des erheblichen Aufwands eines städtebaulich-landschafts-planerischen Wettbewerbs ist es geboten, diese Entwicklungsfläche jetzt insgesamt in den Blick zu nehmen und nicht auf die zz. im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche zu beschränken. Das schließt eine spätere schrittweise Entwicklung nicht aus. **Beschlussvorschlag** Der geänderte Beschlussentwurf der BV Beuel wird berücksichtigt und ergänzt durch: 6. Die Prüfung der Erweiterung der Fläche soll sich auf die gesamte ASB-Darstellung des Regionalplanes Köln beziehen (Entwurf Stand September 2024, Feststellung voraussichtlich 11.07.2025). ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2912517&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2998162&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3008198&OTYP=41))