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Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn

252539 · 2025-02-19 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Nachfolgend informiert die Verwaltung über den Sachstand der Fahrradstraße „Auf den Steinen“, das weitere Vorgehen bei der Einrichtung beschlossener, aber noch ausstehender Fahrradstraßen sowie zum zukünftigen Gestaltungsstandard der Bonner Fahrradstraßen.

  1. Fahrradstraße „Auf den Steinen“

Die Straße „Auf den Steinen“ ist eine Hauptroute im Bonner Radverkehrsnetz und verknüpft als sogenannte Ückesdorfer Schulroute Röttgen, Ückesdorf und den Brüser Berg auf direktem Weg miteinander. Neben der Verbindung der Ortsteile bindet die Route Schulen und einen Sportplatz an das Radverkehrsnetz an und schafft eine Verbindung zu den Einkaufs- und Freizeitangeboten im Ortsteil Brüser Berg. Gerade für die selbstständige und aktive Mobilität von Kindern und Jugendlichen ist die Route wichtig. Aufgrund der hohen Bedeutung der Straße „Auf den Steinen“ für das Radverkehrsnetz hält die Verwaltung dort an der Einrichtung einer Fahrradstraße fest.

Im Zuge der neu erstellten Anordnung wurde die bisherige Planung überarbeitet. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung wurde die Zahl der öffentlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge deutlich erhöht. Damit werden die bisher angewandten Ma

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252539-001 DA BBB-Dringlichkeitsantrag: Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn

Sachverhalt

Zur Begründung wird auf die Erkenntnisse des nichtöffentlichen Prüfberichtes zu den diesbezüglichen Kompetenzen verweisen.

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat den erneut nur mit Mittelung DS 252539 geänderten Markierungsstandard "Die Verwaltung hat den Bonner Gestaltungsstandard überarbeitet und wird die rote Begleitlinie künftig als Breitstrich im Strich-Lücke-Verhältnis von 1: 2 gestrichelt markieren.“ in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung

der Dringlichkeit: **

Der Antrag konnte aufgrund des Versanddatums des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes zur Fahrradstraßenmarkierung nicht fristgerecht gestellt werden. Die Erkenntnisse aus dem Bericht lassen keine spätere Beschlussfassung zur Wahrung der Rechte des Rates zu.

252539-02 BBB-Antrag: Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn

Sachverhalt

Zur Begründung wird auf die Erkenntnisse des nichtöffentlichen Prüfberichtes zu den diesbezüglichen Kompetenzen verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeisterin wird empfohlen, dem Rat den erneut nur mit Mittelung DS 252539 geänderten Markierungsstandard "Die Verwaltung hat den Bonner Gestaltungsstandard überarbeitet und wird die rote Begleitlinie künftig als Breitstrich im Strich-Lücke-Verhältnis von 1: 2 gestrichelt markieren.“ (s. auch DS 252539-001DA) in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2076381

252539-03 BBB-Anfrage: Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn

Sachverhalt

Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, wie das Rechnungsprüfungsamt die Aussage der Oberbürgermeisterin in DS 252539 „Die Verwaltung hat den Bonner Gestaltungsstandard überarbeitet und wird die rote Begleitlinie künftig als Breitstrich im Strich-Lücke-Verhältnis von 1: 2 gestrichelt markieren.“ angesichts der Einschätzung des Rechtsamtes zur Zuständigkeit bezüglich Änderungen des Markierungsstandards „Fahrradstraßen“ einschätzt.

Beschlussvorschlag

Wie schätzt das Rechnungsprüfungsamt die Zuständigkeiten des Rates und der Oberbürgermeisterin hinsichtlich der Änderung von Markierungsstandards für Fahrradstraßen vor dem Hintergrund ihrer Ausführungen im Prüfbericht „Fahrradstraßenmarkierungen“ und der Aussage der Oberbürgermeisterin in DS 252539 „Die Verwaltung hat den Bonner Gestaltungsstandard überarbeitet und wird die rote Begleitlinie künftig als Breitstrich im Strich-Lücke-Verhältnis von 1: 2 gestrichelt markieren.“ ein?

252539-04 ST BBB-Anfrage: Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn

Stellungnahme der Verwaltung

Zur Anfrage der BBB-Fraktion vom 15.04.2025 (DS-Nr. 252539-03) wird wie folgt Stellung genommen:

Wie im Bericht zur Sonderprüfung „Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung“ (DS-Nr. 252657) auf Seite 65 ff. ausgeführt, bestätigte das Rechtsamt im Rahmen der damaligen internen Abstimmung zur Beteiligung der politischen Gremien im März 2023 die bestehenden Zweifel daran, ob im Hinblick auf eine Änderung des Markierungsstandards eine Mitteilungsvorlage ausreichend wäre. Verkürzt dargestellt ging es hierbei um die Feststellung, dass für den Fall, dass der Rat einen Markierungsstandard per Beschluss festgelegt hat (vgl. DS-Nr. 202321, „Radentscheid“), auch der Rat über dessen Änderung entscheiden muss und die Verwaltung dies nicht von sich aus anders regeln kann. In der Folge wurde die Anpassung des Markierungsstandards („durchgezogene rote Begleitlinie“) unter der DS-Nr. 230636 vom Rat beschlossen.

Das Rechnungsprüfungsamt schätzt den Sachverhalt bezüglich des nun überarbeiteten und mit Polizei und Bezirksregierung abgestimmten Markierungsstandards („gestrichelte rote Begleitlinie“) als vergleichbar ein, so dass sich die o.g. Aussagen auch hierauf übertra

_Gekürzt._

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