Originalquelle: ALLRIS-Original

Jahresabschluss 2024 - Ermächtigungsübertragungen im Haushalt (Bildung von Haushaltsresten)

252540 · 2025-02-11 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die Stadtkämmerin/den Stadtkämmerer am 14.11.2013 beauftragt, die im Rahmen des Jahresabschlusses gebildeten Ermächtigungsübertragungen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie dem Rat der Bundesstadt Bonn spätestens im März des auf das Haushaltsjahr folgenden Kalenderjahres zur Kenntnis zu geben (s. Ziffer 3 DS __1312567ST4__ ).

Hierzu legt die Verwaltung die Übersicht der im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 nach 2025 vorgesehenen Ermächtigungsübertragungen für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen sowie investive Auszahlungen vor.

Die nach dieser Mitteilung im Rahmen der Bewirtschaftung notwendigen weiteren Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2025 werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 dem Rat als Anlage des Anhangs gemäß § 95 Abs. 4, Zif. 5 GO NRW vorgelegt.

Die Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zur Sitzung nachgereicht.

Eine fristgerechte Erstellung der Anlage war aufgrund der Möglichkeit der Beantragung der Mittel bis 09.02.2025 und der zeitaufwendigen Bearbeitung nicht möglich.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252540-01 ST Jahresabschluss 2024 - Ermächtigungsübertragungen im Haushalt (Bildung von Haushaltsresten)

Stellungnahme der Verwaltung

Mit dieser ergänzenden Stellungnahme legt die Verwaltung die Übersicht der im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 nach 2025 vorgesehenen Ermächtigungsübertragungen für konsumtive Aufwendungen und investive Auszahlungen vor.

Die nach dieser Mitteilung im Rahmen der Bewirtschaftung notwendigen weiteren Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2025 werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 dem Rat als Anlage des Anhangs gemäß § 95 Abs. 4, Zif. 5 GO NRW vorgelegt.

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