Originalquelle: ALLRIS-Original
252543 · 2025-03-14 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Rat beschließt
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__Plangebiet: __
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1 liegt am westlichen Rand des Ortsteils Dransdorf im Stadtbezirk Bonn und weist eine Gesamtgröße von ca. 47.740 m² auf.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Grootestraße begrenzt. Jenseits der Grootestraße schließen sich Gewächshausflächen eines Gemüsejungpflanzenhändlers sowie gewerblich genutzte Flächen des Gewerbegebietes Bonn-West an. Im Osten bilden die Lenaustraße sowie die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der bestehenden Wohnbebauung Lenaustraße 6 bis 30 sowie 44 bis 50 die Grenze des Plangebietes. Im Süden rundet die Wohnbebauung Mörikestraße 22 bis 52 sowie die städtische Andreas-Schönmüller-Sportanlage den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ab. Im Westen grenzen die Flächen eines Kleingartenvereins an.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst neben dem Gebiet des Vorhaben- und Erschließungsplans mit den Flurstücken 983, 1045 (teilweise), 1046, 1139, 1140, 1414 und einer Größe von ca. 37.955 m² auch ergänzend angrenzende öffentliche Verkehrsflächen (Teile der Flurstücke 2274 und 2404), die Flächen der städtischen Kindertagesstätte Lenaustraße mit den Flurstücken 1573,
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Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2021462
Beschlussvorschlag
Mitteilung
Im Rahmen der Beratungen des Rates über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6122-1 (TOP 5.13, DS-Nr. __252543__ ) wurde von Frau Stv. Poppe-Reiners -Rheingrün- die Nachfrage gestellt, ob es eine Stichstraße gibt, die den Anschluss an die vorhandene Bebauung Lenaustraße bringt. Seitens des Investors sei ihr mitgeteilt worden, dass die Verwaltung diese Stichstraße angelegt hätte und dass die Stadt Bonn gefordert sei, das letzte Stück auch freizugeben, damit man die Durchwegung von dem neuen Bebauungsgebiet in das Vorhandene hat.
Zu der Fragestellung wird wie folgt Stellung genommen:
Ein öffentlicher Fuß- und Radweg verbindet die neue Wohnsiedlung Richtung Süden mit der Siedlung an der Mörikestraße und stellt so die Anbindung sowohl an den bestehenden Siedlungsbereich als auch an die westlich gelegenen Grünflächen her. In dem Durchführungsvertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Herstellung des Fuß- und Radweges.
Die Flächen südlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Flurstücke. 2301, 2253 und 1045 teilweise) wurden als Anpassungsbereich in den Geltungsbereich des
_Gekürzt._