Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2021464) # Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung; hier Klärschlammtransport von der Kläranlage Bonn Salierweg zur neuen Klärschlammverwertungsanlage (KVA) in Köln Merkenich 210992-12 · 2025-03-19 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Der Ratsbeschluss vom 28.06.2021 DS-Nr. 210992-02 AA, den Klärschlammtransport von der Kläranlage Bonn Salierweg zur neuen Klärschlammverwertungsanlage (KVA) in Köln Merkenich über Transportschiffe mit umweltfreundlichen Antrieben durchzuführen, wird aufgehoben. 1. Dem Klärschlammtransport von der Kläranlage Bonn Salierweg zur neuen Klärschlammverwertungsanlage (KVA) in Köln Merkenich per LKW mit umweltfreundlichen Elektro-Antrieb wird vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe zugestimmt. 2. Die Verwaltung prüft vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe in Abstimmung mit der KVA, ob die dortige Planung für eine perspektivische Option des Schiffstransports offengehalten werden kann, um bei sinkenden Schiffstransportkosten die Transportart neu überdenken zu können. ## Beschlussvorschlag 1. Der Ratsbeschluss vom 28.06.2021 DS-Nr. 210992-02 AA, den Klärschlammtransport von der Kläranlage Bonn Salierweg zur neuen Klärschlammverwertungsanlage (KVA) in Köln Merkenich über Transportschiffe mit umweltfreundlichen Antrieben durchzuführen, wird aufgehoben. 2. Dem Klärschlammtransport von der Kläranlage Bonn Salierweg zur neuen Klärschlammverwertungsanlage (KVA) in Köln Merkenich per **LKW** mit umweltfreundlichen Elektro-Antrieb wird vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe zugestimmt. 3. Die Verwaltung prüft vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe in Abstimmung mit der KVA, ob die dortige Planung für eine perspektivische Option des Schiffstransports offengehalten werden kann, um bei sinkenden Schiffstransportkosten die Transportart neu überdenken zu können. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: **Begründung der Eilbedürftigkeit: ** Die KLAR GmbH will den BIm SchV-Genehmigungsantrag einreichen. Die Entladeleitung vom Hafen zur KVA wird Bestandteil der Genehmigung sein. Wenn die Entscheidung über eine LKW-Verladung rechtzeitig getroffen wird, kann die KLAR GmbH den Antrag noch vor Abgabe (bei einer Entscheidung für LKW) ändern. Aktuell geht die KLAR aufgrund der Beschlusslage von einer Verladung per Schiff aus. Die Verladung des Klärschlamms auf LKWs erfordert aber eine wesentlich andere Verladetechnik (s. Begründung Vorlage). Ein Beschluss ist daher dringend erforderlich, da bei einer späteren Änderung der Zeitplan gefährdet wäre. Im schlimmsten Fall wären Regressansprüche möglich. Die Stadt Bonn ist im Sommer 2022 als Gesellschafterin der Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH) zum Neubau einer Klärschlammverwertungsanlage in Köln beigetreten, um ab 2029 die Verwertung der Bonner Klärschlämme langfristig sicherzustellen. Die KLAR plant zurzeit in Köln- Merkenich den Neubau der KVA. Der Baubeginn ist für Ende 2025, die Inbetriebnahme für 2029 vorgesehen. Zum Zeitpunkt der damaligen Entscheidungsfindung über die Art und Weise des _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-04-01 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt - 2025-05-08 · Rat · geändert beschlossen - 2025-05-13 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · geändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2912792&OTYP=41))