Originalquelle: ALLRIS-Original
252545 · 2025-02-12 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Elisabeth Struwe Marcel Schmitt
DS 1113648ST3 ist zu entnehmen:
„Ergänzend wird die Verwaltung die Betreiber der Verteilerschränke auffordern, für eine regelmäßige vierteljährliche Reinigung der Verteilerschränke zu sorgen, da dies nach dem allgemeinen Verständnis von Sauberkeit auch erwartet werden darf.“
Die Antragsteller sehen ob des Umstandes, dass sich der weit überwiegende Teil der Kästen in Bonn mittlerweile in sehr schlechtem Pflegezustand befindet (s. Bilddokumentation), dringenden Handlungsbedarf.
b. Für den Fall, dass die Betreiber einer Aufforderung zum Entfernen von Schmierereien nicht in einer angemessenen Frist nachkommen, wird die
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2081465
Sachverhalt
Zum Antrag der BBB-Fraktion haben die Stadtwerke Bonn wie folgt Stellung genommen:
Die geforderte vierteljährliche Reinigung der Verteilerschränke kann vor dem Hintergrund eines effizienten und wirtschaftlichen Netzbetriebes nicht umgesetzt werden. Der damit verbundene organisatorische und finanzielle Aufwand steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen und würde letztlich nur zu einer Erhöhung der Netzentgelte führen.
Wir möchten jedoch betonen, dass auch wir an einem sauberen Stadtbild interessiert sind. Daher führen wir – wie bereits praktiziert – regelmäßige Maßnahmen zur Entfernung von starken Verschmutzungen, insbesondere bei Graffiti, durch das Überstreichen der betroffenen Verteilerschränke oder weiterer Einrichtungen der Energieversorgung durch.
Beschlussvorschlag
Zum Antrag der BBB-Fraktion haben die Stadtwerke Bonn wie folgt Stellung genommen:
Die geforderte vierteljährliche Reinigung der Verteilerschränke kann vor dem Hintergrund eines effizienten und wirtschaftlichen Netzbetriebes nicht umgesetzt werden. Der damit verbundene organisatorische und finanzielle Aufwand steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen und würde letztlich nur zu einer Erhöhung der Netzentgelte führen.
Wir möchten jedoch betonen, dass auch wir an einem sauberen Stadtbild interessiert sind. Daher führen wir – wie bereits praktiziert – regelmäßige Maßnahmen zur Entfernung von starken Verschmutzungen, insbesondere bei Graffiti, durch das Überstreichen der betroffenen Verteilerschränke oder weiterer Einrichtungen der Energieversorgung durch.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu dem Antrag wird seitens der Verwaltung wie folgt ergänzend Stellung genommen:
1.
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, über die Zunahme der Verteilerkästen in den vergangenen zwei Jahren und die aktuelle Gesamtzahl Auskunft zu geben und darzulegen, ob Alternativen z.B. gemeinsame Nutzung geprüft wurden, um der starken Häufung von Schalt- und Verteilerkästen entgegenzuwirken.
Bei neuen Anträgen wird zum einen bei vorhandenen Kästen geprüft, ob diese entfallen können. Generell wird darauf geachtet, dass Fußwegebreiten und Grünstrukturen erhalten bleiben. Ebenso werden gestalterisch unauffällige Standorte gesucht z.B. an Fassaden. Die Anzahl der Kästen wird nicht nachgehalten. Eine Liste mit der Gesamtzahl wird nicht geführt.
Ohne diese Schränke könnten keine Änderungen am Leitungsnetz des jeweiligen Betreibers vorgenommen werden, daher sind die Schaltschränke auch vor dem Hintergrund „schnelles Internet“ Teil der Gesamtgenehmigung nach dem Telekommunikationsgesetz und absolut notwendig. Die Stadt Bonn hat keine rechtliche Möglichkeit, die Aufstellung von Schaltschränken zu unterbinden oder Vorschriften zu deren Gestaltung und Unterhaltung zu machen.
2.
**Die Ober
_Gekürzt._