Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2021494) # Neuausrichtung des Bonner Klimaschutzbeirates 252557 · 2025-02-18 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Der bisherige Klimaschutzbeirat wird umbenannt zu “Klimabeirat” mit den Themenfeldern Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. 2. Der Neuausrichtung des Klimabeirates als „Strategie- und Prozessbeirat, ohne Facharbeitsgruppen“ (Variante B2) wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die Besetzung des Klimabeirates zu erarbeiten und diesen dem AUKLA zur Beschlussfassung vorzulegen. Der aktuelle Klimaschutzbeirat ist zuvor zu konsultieren, um dessen Empfehlungen für die Besetzung des neuen Klimabeirates einzuholen. 4. Mitglieder des Klimabeirates erhalten Sitzungsgeld analog zur Entschädigungsordnung der Stadt Bonn. 5. Der AUKLA sichert zu, eingebrachte Empfehlungen des Klimabeirates in seinen Sitzungen aufzurufen und zu beraten. ## Beschlussvorschlag 1. Der bisherige Klimaschutzbeirat wird umbenannt zu “Klimabeirat” mit den Themenfeldern Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. 2. Der Neuausrichtung des Klimabeirates als „Strategie- und Prozessbeirat, ohne Facharbeitsgruppen“ (Variante B2) wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die Besetzung des Klimabeirates zu erarbeiten und diesen dem AUKLA zur Beschlussfassung vorzulegen. Der aktuelle Klimaschutzbeirat ist zuvor zu konsultieren, um dessen Empfehlungen für die Besetzung des neuen Klimabeirates einzuholen. 4. Mitglieder des Klimabeirates erhalten Sitzungsgeld analog zur Entschädigungsordnung der Stadt Bonn. 5. Der AUKLA sichert zu, eingebrachte Empfehlungen des Klimabeirates in seinen Sitzungen aufzurufen und zu beraten. ## Begründung **Anlass für die Neuausrichtung des Klimaschutzbeirates** Der Klimaschutzbeirat (KSB) ist im Jahr 2011 vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen worden, um „unter Beteiligung von Politik und Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlicher Gruppen“ die Erstellung des damaligen Integrierten Klimaschutzkonzeptes zu begleiten (DS 1111026NV7). Seit Anfang 2013 beraten die ehrenamtlichen Mitglieder Maßnahmen für Klimaschutz bzw. Klimaanpassung und sprechen Empfehlungen an den Umweltausschuss aus. In den letzten Jahren hat der KSB verstärkt selbst Themen gesetzt und hierzu Empfehlungen erarbeitet (Liste der Empfehlungen hier: [__www.bonn.de/klimaschutzbeirat__](https://www.bonn.de/klimaschutzbeirat) ). Aus verschiedenen Gründen wird eine Neuausrichtung des KSB als notwendig und sinnvoll erachtet: - Aus dem KSB heraus wurde das Bedürfnis nach mehr Wirksamkeit, Sichtbarkeit und Effizienz der eigenen, meist ehrenamtlichen Arbeit geäußert. - Die politischen Gäste im KSB wünschen sich Empfehlungen, die an bestehende städtische Vorhaben (wie den Klimaplan) angebunden sind, um diese unmittelbar in die politische Diskussion aufnehmen zu können - Durch den zwischenzeitlich verabschiedeten Bonne _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-03-05 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-03-20 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-04-01 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen - 2025-05-08 · Rat · geändert beschlossen - 2025-07-10 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen - 2026-04-17 · Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 252557-01 AA Änderungsantrag: Neuausrichtung des Bonner KlimaschutzbeiratesAntrag zur Vorlage 252557 {#nv-2022745} **Sachverhalt** 1. Auf Grundlage der Variante B1 erarbeitet die Verwaltung gemeinsam mit dem Klimaschutzbeirat (evtl. neue Bezeichnung "Klimabeirat mit den Themenfeldern Klimaschutz und Klimafolgenanpassung") eine neue Vorlage, dazu werden die jüngst ausgetretenen Mitglieder aus dem Umwelt/ Klima Bereich mit an den Tisch geholt. 2. Mindestens wird dem KSB (oder Folgebezeichnung) ein Rederecht als Beratende Mitglieder in den relevanten Ausschüssen eingerichtet. Die Ausschüsse werden aus dem KSB heraus benannt. Die Beratenden Mitglieder (ein Mitglied und eine Stellvertretung) werden aus dem Kreis des KSB gewählt. **Beschlussvorschlag** 1. Auf Grundlage der Variante B1 erarbeitet die Verwaltung gemeinsam mit dem Klimaschutzbeirat (evtl. neue Bezeichnung "Klimabeirat mit den Themenfeldern Klimaschutz und Klimafolgenanpassung") eine neue Vorlage, dazu werden die jüngst ausgetretenen Mitglieder aus dem Umwelt/ Klima Bereich mit an den Tisch geholt. 2. Mindestens wird dem KSB (oder Folgebezeichnung) ein Rederecht als Beratende Mitglieder in den relevanten Ausschüssen eingerichtet. Die Ausschüsse werden aus dem KSB heraus benannt. Die Beratenden Mitglieder (ein Mitglied und eine Stellvertretung) werden aus dem Kreis des KSB gewählt. **Begründung** erfolgt mündlich ### 252557-02 Besetzung des Klimabeirates {#nv-2023358} **Sachverhalt** Dem vorgelegten Besetzungsvorschlag für den Klimabeirat wird zugestimmt. **Beschlussvorschlag** Dem vorgelegten Besetzungsvorschlag für den Klimabeirat wird zugestimmt. **Begründung** Der Rat der Stadt Bonn hat am 8. Mai 2025 die Neuausrichtung des Klimaschutzbeirates beschlossen ( [__DS__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2021494&refresh=false) [__252557__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/javascript:nicTemp(); ) ). Bezüglich der Besetzung sieht dieser Beschluss folgende Eckpunkte vor: - Der Klimabeirat fungiert als beratendes Akteursgremium mit breiter Perspektivenvielfalt. - Den Rahmen der Diskussion im Klimabeirat bilden die Strategien und Aktivitäten zu Klimaschutz und Klimaanpassung der Stadt Bonn und deren Monitoring und Zielerreichung. - Entsprechend der strategischen Ausrichtung sind im Klimabeirat Entscheidungsträger*innen und Persönlichkeiten mit Bezug zu Klimaschutz und Klimaanpassung vertreten. - Die Mitglieder sollen ökologische, ökonomische, soziale Perspektiven sowie die Perspektive der Wissenschaft widerspiegeln. - Die Mitglieder sollen gleichzeitig als Multiplikator*innen in ihre Institutionen und gesellschaftlichen Bereiche wirken. - Der Beirat ist kein Gremium der Bürgerbeteiligung. - Die Verwaltung soll zur Besetzung einen Vorschlag erarbeiten und zur Beschlussfassung einbringen. Die Verwaltung hat diesen Be _Gekürzt._ ### 252557-02 AA Änderungsantrag der Koalition: Neuausrichtung des Bonner Klimaschutzbeirates {#nv-2023639} **Sachverhalt** Gerade Kinder und Jugendliche werden stark von den Auswirkungen des Klimawandels und den Klimaanpassungsmaßnahmen betroffen sein. Daher ist es wichtig, dass sie bei den Entscheidungsprozessen im Beirat eine Stimme haben. Diese Vertretung muss nicht notwendigerweise selbst Kind oder Jugendliche sein. Sie soll aber das Vertrauen des Kinder- und Jugendbeirats haben und für die Perspektive der Kinder und Jugendlichen eintreten. Daher soll sie von diesem Beirat gewählt werden. **Beschlussvorschlag** Die Liste der Beiratsmitglieder wird ergänzt um - eine Vertretung der Kinder und Jugendlichen, die vom Kinder- und Jugendbeirat gewählt wird ### 252557-04 Vertretung von Kindern und Jugendlichen im Klimabeirat {#nv-2026353} **Sachverhalt** Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung wählt ___________________________________________________ als Vertretung der Kinder und Jugendlichen in den Klimabeirat. **Beschlussvorschlag** Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung wählt ___________________________________________________ als Vertretung der Kinder und Jugendlichen in den Klimabeirat. **Begründung** Mit Beschluss vom 10.07.2025 (Drucksache [__252557-02__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2023358) ) hat der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda entschieden, die Liste der Beiratsmitglieder des Klimabeirates um eine Vertretung von Kindern und Jugendlichen zu ergänzen. Diese Vertretung wird durch den Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung gewählt. Gemäß dem Änderungsantrag [__252557-02 AA__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2023358) , der dem Beschluss zu Grunde liegt, muss diese Vertretung nicht notwendigerweise selbst Kind oder Jugendliche sein. Sie soll aber das Vertrauen des Beirates haben und für die Perspektive der Kinder und Jugendlichen eintreten. Rechtsgrundlage für das Wahlverfahren ist § 50 Abs. 2 GO NRW : „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmen _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2913569&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2968921&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2992745&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3009183&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3099243&OTYP=41))