Originalquelle: ALLRIS-Original

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6122-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf "Grootestraße/Lenaustraße"

252564 · 2025-02-17 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Im Bereich der Grootestraße / Lenaustraße wird derzeit der Bebauungsplan Nr. 6122-1 mit der Zielsetzung aufgestellt, ein urbanes, autoarmes Wohnquartier mit ca. 340 Wohneinheiten (299 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und 41 Wohneinheiten in Reihenhäusern) zu entwickeln.

Das Plangebiet liegt im Verbreitungsgebiet der Wechselkröte. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellte artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II kommt zu dem Ergebnis, dass bei verbindlicher Umsetzung von im Gutachten detailliert beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie notwendiger, vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNat SchG (Zugriffsverbote) im Plangebiet ausgeschlossen werden können. Neben bauzeitlichen und dauerhaften Maßnahmen innerhalb des Plangebietes, bedarf es vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen für die Wechselkröte (CEF-Maßnahmen) auf zwei externen, in der Verfügungsgewalt der Vorhabenträgerin befindlichen Flächen im Umfeld des Plangebietes. Hier sind für die Wechselkröten Fortpflanzungsgewässer mit an die Bedürfnisse der Tiere angepassten Gewässerrändern anzulegen. Als Sommer- und Winterquartiere d

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

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