Originalquelle: ALLRIS-Original
252571 · 2025-02-14 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt
Die Fragesteller haben erhebliche rechtliche Bedenken, die Ausgleichszahlungen an die SWB zu deckeln, wenn nicht auch gleichzeitig der Leistungsumfang entsprechend reduziert wird.
Ist es aus Sicht der Oberbürgermeisterin zulässig und rechtssicher möglich, Ausgleichszahlungen an die Stadtwerke Bonn für beauftragte Leistungen und Betrauungen zu deckeln, auch wenn die zur Auskehrung an die SWB vorgesehenen Mittel nicht kostendeckend sind?
Sachverhalt
Es gibt vielfältige Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt und den Stadtwerken Bonn GmbH (SWB), die unterschiedlichen Regelungen unterliegen. Bezogen auf den Öffentlichen Personennahverkehr ist die rechtliche Grundlage der Öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA, DS 220835), der unter anderem die Art und Höhe der Kostentragung regelt. Im jährlichen Einvernehmen stimmen sich Stadtverwaltung als Aufgabenträger für den ÖPNV und die SWB, bzw. das Tochterunternehmen, das für die Durchführung der Verkehr zuständig ist, entsprechend dieser Vorgaben ab. So wurde sich in Gesprächen und Abstimmungen mit der SWB darauf verständigt, den Aufwuchs der Ausgleichszahlungen um 20 Mio. € bis 2029 zu dämpfen. Damit einhergeht die Überarbeitung des Nahverkehrsplanes, der ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit den SWB erfolgt. Leistungsumfang und finanzielle Ausstattung sind üblicher- und notwendigerweise immer in Einklang zu bringen. Durch die bestehenden Regelungen und die kontinuierliche Zusammenarbeit liegt daher auch eine vollständige Rechtskonformität vor.
Beschlussvorschlag
Es gibt vielfältige Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt und den Stadtwerken Bonn GmbH (SWB), die unterschiedlichen Regelungen unterliegen. Bezogen auf den Öffentlichen Personennahverkehr ist die rechtliche Grundlage der Öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA, DS 220835), der unter anderem die Art und Höhe der Kostentragung regelt. Im jährlichen Einvernehmen stimmen sich Stadtverwaltung als Aufgabenträger für den ÖPNV und die SWB, bzw. das Tochterunternehmen, das für die Durchführung der Verkehr zuständig ist, entsprechend dieser Vorgaben ab. So wurde sich in Gesprächen und Abstimmungen mit der SWB darauf verständigt, den Aufwuchs der Ausgleichszahlungen um 20 Mio. € bis 2029 zu dämpfen. Damit einhergeht die Überarbeitung des Nahverkehrsplanes, der ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit den SWB erfolgt. Leistungsumfang und finanzielle Ausstattung sind üblicher- und notwendigerweise immer in Einklang zu bringen. Durch die bestehenden Regelungen und die kontinuierliche Zusammenarbeit liegt daher auch eine vollständige Rechtskonformität vor.