Originalquelle: ALLRIS-Original

Vorplanung Grundsanierung Sportpark Nord

252572 · 2025-02-21 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der aktuelle Stand der Vorplanung für die Sanierung des Sportparks Nord wird zur Kenntnis genommen.
  2. Das SGB wird beauftragt, in Abweichung des Beschlusses vom 24.06.2021, die dringend notwendigen Sanierungsbedarfe im Bestand zur Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit des Sportparks Nord festzustellen, einen Sanierungsplan aufzustellen und dem Rat wieder zur Beschlussfassung vorzulegen. Zusätzliche räumliche Anforderungen, wie z.B. die Erweiterung der Wasserfläche, aber auch zusätzliche Anforderungen an die Wettkampftauglichkeit werden hierbei nicht berücksichtigt und zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen und im Rahmen einer Bedarfsprüfung und hierausfolgenden Planung weiterverfolgt.

Beschlussvorschlag

  1. Der aktuelle Stand der Vorplanung für die Sanierung des Sportparks Nord wird zur Kenntnis genommen.
  2. Das SGB wird beauftragt, in Abweichung des Beschlusses vom 24.06.2021, die dringend notwendigen Sanierungsbedarfe im Bestand zur Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit des Sportparks Nord festzustellen, einen Sanierungsplan aufzustellen und dem Rat wieder zur Beschlussfassung vorzulegen. Zusätzliche räumliche Anforderungen, wie z.B. die Erweiterung der Wasserfläche, aber auch zusätzliche Anforderungen an die Wettkampftauglichkeit werden hierbei nicht berücksichtigt und zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen und im Rahmen einer Bedarfsprüfung und hierausfolgenden Planung weiterverfolgt.

Begründung

Zu 1.:

Im Jahr 1970 wurde die Gesamtanlage Sportpark Nord in Betrieb genommen. Er ist die sportliche Heimat der Schwimm- und Sportfreunde Bonn (SSF) und der Landesleistungsstützpunkte Schwimmen, Moderner Fünfkampf und Triathlon. Der Sportpark Nord dient auch zur Sicherstellung des in den Lehrplänen der Schulen vorgeschriebenen Sportunterrichtes einschließlich des Schulschwimmens.

Die mehr als 50 Jahre alte Sportanlage weist mittlerweile einen erheblichen Sanierungsstau in haus- und hochbautechnischer Hinsicht auf.

Der Rat der Stadt Bonn hat deshalb in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 die Verwaltung beauftragt, zur Vorbereitung der Sanierung des Sportparks Nord die Aufträge für die HOAI-Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung und Kostenschätzung) für folgende in der Konzeptstudie „Entwicklung und Neuausrichtung Sportpark Nord“ beschriebenen Maßnahmenpakete aus der Konzeptstudie zu erteilen (DS __210395__ ):

  1. Sanierung des Hauptgebäudes
  2. Barrierefreiheit der Gesamtliegenschaft,
  3. Erweiterung der Wasserflächen,
  4. Neubau Technikgebäude

Die Vorplanung wurde der Verwaltung mittlerweile übe

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252572-01 Sanierung des Hauptgebäudes des Sportparks Nord – Fortführung der Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)

Beschlussvorschlag

Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt:

  1. die Sanierung des Hauptgebäudes des Sportparks Nord auf Grundlage des vorliegenden Sanierungsplans.
  2. die Umsetzung entsprechend der dargestellten abschnittsweisen Sanierungsstrategie unter weitgehender Aufrechterhaltung des Schul-, Vereins- und Schwimmbetriebes.
  3. Das Städtische Gebäudemanagement wird beauftragt. die Leistungsstufe II (Leistungsphasen 1 und 2) sowie der Leistungsstufe III (Leistungsphase 3) des bestehenden Generalplanervertrages mit der 5BWS Generalplaner GmbH abzurufen.
  4. Für die Fortführung der Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 werden Planungsmittel in Höhe von 2.242.000 € brutto bereitgestellt.
  5. Die Planung einschließlich Kostenberechnung wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 erneut den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Sollte der Rat die Beschlussvorlage in seiner Sitzung am 12.11.2026 nicht beschließen, würde dies eine Verzögerung des Bauzeitenplans von einem Jahr hervorrufen, da die Bauzeiten eng an die Ferien gekoppelt sind. Dies würde zu Baukostensteigerungen von ca. 5% führen. Da der Sportausschuss zu beteiligen ist und dieser am 01.10.2026 letztmalig vor der Ratssitzung am 12.11.2026 tagt, muss die Vorlage mit Dringlichkeit in den Sportausschuss eingebracht werden.

Aufgrund verwaltungsinterner Abstimmungen war das Einbringen der Vorlage vorher nicht möglich.

Mit Beschluss vom 08.05.2025 (Drucksachen-Nr __. 252572__ ) wurde die Verwaltung beauftragt, für das Hauptgebäude des Sportparks Nord einen Sanierungsplan einschließlich Kostenrahmen zu erstellen.

Hierzu wurde ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt. Den Zuschlag erhielt die 5BWS Generalplaner GmbH. Im Rahmen der beauftragten Leistungsstufe I wurden die vorhandenen Bestandsunterlagen und Gutachten ausgewertet, ergänzende Untersuchungen durchgeführt sowie der bauliche, technische und funktionale Zustand des Gebäudes be

_Gekürzt._

Dokumente