Originalquelle: ALLRIS-Original
252592 · 2025-02-18 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Bürgerantrag ist auf die Revision und Veränderung der Elternbeiträge hinsichtlich ihrer Sozialverträglichkeit und Fairness gerichtet. Beantragt wird eine faire und solidarischen Anpassung des Systems durch:
-Entlastung von Familien durch Reduzierung der Elternbeiträge
-Entlastung von besonders geringen Einkommen
-Verzicht auf die Einbeziehung von Sozialleistungen in das Bruttogehalt
-dynamische Einkommensberechnung, keine starren Stufen
-keine Verzinsung gestundeter Elternbeitragszahlungen
-mehr Personal on der Elternbeitragsstelle, um die Elternbeiträge zeitnaher festzusetzen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Bürgerantrag ist auf die Revision und Veränderung der Elternbeiträge hinsichtlich ihrer Sozialverträglichkeit und Fairness gerichtet. Beantragt wird eine faire und solidarischen Anpassung des Systems durch:
-Entlastung von Familien durch Reduzierung der Elternbeiträge
-Entlastung von besonders geringen Einkommen
-Verzicht auf die Einbeziehung von Sozialleistungen in das Bruttogehalt
-dynamische Einkommensberechnung, keine starren Stufen
-keine Verzinsung gestundeter Elternbeitragszahlungen
-mehr Personal on der Elternbeitragsstelle, um die Elternbeiträge zeitnaher festzusetzen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag
Stellungnahme der Verwaltung
Grundsätzlich sind Elternbeiträge allgemein eine Beteiligung der Eltern an den insgesamt für die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten entstehenden (Jahres-) Betriebskosten. Die Verwaltungsgerichte haben in ihrer langjährigen und gefestigten Rechtsprechung den eigenständigen Charakter der Elternbeiträge als „sozialrechtliche Abgabe eigener Art“ herausgehoben und umfassend ausgeurteilt.
Nach der gesetzgeberischen Konzeption sind Elternbeiträge dadurch gekennzeichnet, dass sie nur einen geringen Teil der Betriebskosten der Tageseinrichtungen decken. Im Gesetzgebungsverfahren wurden dazu 16, 4 % angenommen, die in der Realität aber nicht erreicht werden. Der weit überwiegende Teil wird von den Trägern der Tageseinrichtungen und öffentlichen Kassen getragen.
Trotz erheblich gestiegener Kosten (beispielsweise durch Tariferhöhungen; aber auch durch höhere Zuschüsse der Bundesstadt Bonn an freie Träger von Kindertageseinrichtungen) hat die Bundesstadt Bonn die Elternbeiträge zuletzt im Kindergartenjahr 2010/2011 moderat erhöht, so dass im Bereich der Bundesstadt Bonn die Quote von 16, 4 % nicht erreicht wird.
Die Elternbeiträge liegen in Bonn auch überwiegend unter denen in den u
_Gekürzt._
Sachverhalt
Dem
des Ausschusses für Bürgerinnen und Bürger vom 15.05.2025 wird nicht gefolgt.
Beschlussvorschlag
Dem __Beschluss__ des Ausschusses für Bürgerinnen und Bürger vom 15.05.2025 wird nicht gefolgt.
Begründung
Der zur Ablehnung vorgeschlagene Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Bürgerantrag ( __DS 252592__ ), der in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 15.05.2025 ungeändert angenommen wurde. Dieser hat folgenden Wortlaut:
„Der Bürgerantrag ist auf die Revision und Veränderung der Elternbeiträge hinsichtlich ihrer Sozialverträglichkeit und Fairness gerichtet. Beantragt wird eine faire und solidarischen Anpassung des Systems durch:
__Zur Beratung des Bürgerantrags im Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hatte die Verwaltung zu dem Bürgerantrag folgende Stellungnahme (__ __252592-01 ST__ __) abgegeben: __
Grundsätzli
_Gekürzt._
Sachverhalt
Mit dem vorliegenden Beschluss des Ausschusses für Bürgerinnen und Bürger vom 15.05.2025 wird das Thema „Elternbeitragssatzung“ erneut aufgegriffen. Es beschäftigt die Elternschaft seit Jahren – nicht nur in Bezug auf die Höhe der Beiträge, sondern auch hinsichtlich weiterer Aspekte wie Erstattung oder Staffelung der Beiträge. Für den Jugendamtselternbeirat als gewählte Vertretung der Eltern hat dieses Thema höchste Priorität.
Aus der Elternschaft heraus wurden verschiedene konkrete Änderungsvorschläge eingebracht. Der Jugendamtselternbeirat nimmt sowohl bei den politischen Vertreterinnen und Vertretern als auch in der Verwaltung den Willen wahr, sich dem Thema grundlegend zu widmen. Aufgrund der Komplexität und der gegenseitigen Abhängigkeiten der Vorschläge erscheint jedoch ein diskursiver Prozess notwendig, der über die Möglichkeiten politischer Ausschüsse hinausgeht. Eine breite Beteiligung aller relevanten Akteure ist entscheidend, um eine hohe Akzeptanz möglicher Änderungen zu erreichen und realistisch umsetzbare Maßnahmen zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Jugendamtselternbeirat mit verschiedenen Akteuren – darunter Parteien, freie Träger und die Verwaltung
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Inhalte des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerinnen und Bürger vom 15.05.2025 werden im Rahmen des partizipativen Prozesses „Kita-Entwicklungsplanung Bonn“ in einem separaten Workshop zum Thema „Elternbeitragssatzung“ berücksichtigt.
Die „Kita-Entwicklungsplanung Bonn“ wird durch das Amt 51 in Abstimmung mit dem Jugendamtselternbeirat Bonn, Vertreterinnen und Vertretern der freien Träger der Jugendhilfe sowie weiteren Akteuren durchgeführt. Die Prozessverantwortung liegt beim Amt 51.
Aus dem Prozess der „Kita-Entwicklungsplanung Bonn“ heraus werden dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Maßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt, insbesondere der Entwurf einer überarbeiteten Elternbeitragssatzung.