Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2021575) # Bürgerantrag zur Beschlussvorlage DS 242080 / Bebauungsplan Nr. 7213-2 Schlossallee / Schlosshöfe 252597 · 2025-02-21 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich ## Sachverhalt Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag ist gerichtet auf: - Umbenennung des sog. Spatzenbrunnenparks in Gisela-Lange-Park oder Ersatzweise Gisela Lange-Spatzenbrunnenpark - Erhalt aller auf dem Grundstück stehenden Bäume - Festsetzung der Grundstücksgrenzen des Parks gem. des aktuellen Liegenschaftskatasters 131/1 Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Beschlussvorschlag **Inhalt der Anregungen und Beschwerden** Der Antrag ist gerichtet auf: - Umbenennung des sog. Spatzenbrunnenparks in Gisela-Lange-Park oder Ersatzweise Gisela Lange-Spatzenbrunnenpark - Erhalt aller auf dem Grundstück stehenden Bäume - Festsetzung der Grundstücksgrenzen des Parks gem. des aktuellen Liegenschaftskatasters 131/1 Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Beratungsfolge - 2025-03-19 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-05-15 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 252597-01 ST Bürgerantrag zur Beschlussvorlage DS 242080 / Bebauungsplan Nr. 7213-2 Schlossallee / Schlosshöfe {#nv-2021859} **Stellungnahme der Verwaltung** __Zu 1.) Umbenennung des sog. Spatzenbrunnen-Parks in Gisela Lange-Park oder ersatzweise Gisela Lange-Spatzenbrunnenpark__ Sowohl für die Benennung von Verkehrsflächen als auch für die Benennung anderer öffentlicher Einrichtungen, wozu öffentliche Grünflächen zuzurechnen sind, ist der Ratsbeschluss vom 12.06.1986 zu berücksichtigen. Danach können Straßen, Wege und Plätze sowie andere öffentliche Einrichtungen in Bonn nur nach Personen benannt werden, die mindestens seit einem Jahr verstorben sind. Insoweit ist eine Benennung nach noch lebenden Personen, wie es hier der Fall ist, nicht möglich. __Zu 2. und 3.) Erhalt aller auf dem Grundstück stehenden Bäume und Festsetzung der Grundstücksgrenzen des Parks gem. des aktuellen Liegenschaftskatasters 131/1__ Das bürgerschaftliche Engagement im Rahmen der Gestaltung des Vogelbrunnenparks und bei anderen Vorhaben auf Bonner Stadtgebiet ist selbstverständlich anerkennungswert und uneingeschränkt zu befürworten. Der rund 900 m² große Park hat neben seiner Aufenthaltsqualität auch die Funktion eines städtebaulichen Gestaltungsmerkmals und soll als solches auch zweifelsohne erhalten bleiben. Der einladende Spatzenbrunnen und die Sitzgelege _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2917444&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2932455&OTYP=41))