Originalquelle: ALLRIS-Original
Erster kommunaler Wärmeplan für Bonn (Klimaplan)
252604 · 2025-03-18 · Beschlussvorlage · öffentlich
Sachverhalt
- Der von der Verwaltung erarbeitete erste kommunale Wärmeplan für die Bundesstadt Bonn (bestehend aus den angehängten Einzeldokumenten Anhang 1 bis 6) wird beschlossen (nach § 13 Absatz 5 WPG i.V.m. § 2 Absatz 1 LWPG NRW).
- Der Rat beschließt den kommunalen Wärmeplan als strategische Planungsgrundlage für eine treibhausgasneutrale, kosteneffiziente und sozial verträgliche Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Er ist bei allen Planungen, Prozessen und Entscheidungen als Fachplanung zu berücksichtigen.
- Die Verwaltung wird damit beauftragt, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen aus der Umsetzungsstrategie des Wärmeplans entsprechend ihrer jeweiligen Priorität vorzubereiten und umzusetzen. Dazu sind relevante Akteur*innen in den Prozess einzubinden. Sofern zusätzliche Personal- oder Sachmittel für ihre Vorbereitung und/oder Umsetzung notwendig sind, werden die notwendigen Beschlüsse den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschritte der Umsetzung von Maßnahmen und veränderten Rahmenbedingungen des kommunalen Wärmeplans im Rahmen des jährlichen Klimaplan-Monitorings darzustellen.
Beschlussvorschlag
- Der von der Verwaltung erarbeitete erste kommunale Wärmeplan für die Bundesstadt Bonn (bestehend aus den angehängten Einzeldokumenten Anhang 1 bis 6) wird beschlossen (nach § 13 Absatz 5 WPG i.V.m. § 2 Absatz 1 LWPG NRW).
- Der Rat beschließt den kommunalen Wärmeplan als strategische Planungsgrundlage für eine treibhausgasneutrale, kosteneffiziente und sozial verträgliche Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Er ist bei allen Planungen, Prozessen und Entscheidungen als Fachplanung zu berücksichtigen.
- Die Verwaltung wird damit beauftragt, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen aus der Umsetzungsstrategie des Wärmeplans entsprechend ihrer jeweiligen Priorität vorzubereiten und umzusetzen. Dazu sind relevante Akteur*innen in den Prozess einzubinden. Sofern zusätzliche Personal- oder Sachmittel für ihre Vorbereitung und/oder Umsetzung notwendig sind, werden die notwendigen Beschlüsse den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschritte der Umsetzung von Maßnahmen und veränderten Rahmenbedingungen des kommunalen Wärmeplans im Rahmen des jährlichen Klimaplan-Monitorings darzustellen.
Begründung
__Hintergrund zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Bonn__
Im November 2019 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass Bonn klimaneutral werden soll, um das Pariser Klimaziel einzuhalten und so einen Beitrag zum Erhalt unserer globalen Lebensgrundlagen zu leisten (DS __190232__ ). Der größte Teil der klimaschädlichen Emissionen entsteht in Bonn im Bereich der Wärmeerzeugung (ca. 37, 5 % laut BISKO-Treibhausgasbilanz 2022). Um klimaneutral zu werden, sollten möglichst ab sofort keine neuen Heizungen mehr eingebaut werden, die fossile Energieträger verbrennen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zielmarke zur Erreichung der Klimaneutralität 2035 (Ziel Bundesstadt Bonn) oder 2045 (Ziel Bundesrepublik Deutschland) lautet. Unabhängig vom Beschluss des kommunalen Wärmeplans gilt ab dem 01.07.2026 bei Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner*innen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für das gesamte Stadtgebiet in vollem Umfang und damit die Anforderung, dass neue Heizungsanlagen gemäß § 71 Absatz 8 GEG mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Die Frage der Wärmeversorgung hat in den letzten
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Beratungsfolge
- 2025-04-01 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt
- 2025-04-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
- 2025-04-09 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
- 2025-05-21 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
- 2025-06-04 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen
- 2025-06-25 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit · geändert beschlossen
- 2025-07-03 · Rat · geändert beschlossen
- 2025-07-08 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · geändert beschlossen
Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)
252604-01 AA CDU-Änderungsantrag: Erster kommunaler Wärmeplan für Bonn (Klimaplan)Antrag zur Vorlage 252604
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:
- Der von der Verwaltung erarbeitete erste kommunale Wärmeplan für die Bundesstadt Bonn (bestehend aus den angehängten Einzeldokumenten Anhang 1 bis 5) wird mit folgenden Änderungen beschlossen (nach § 13 Absatz 5 WPG i.V.m. § 2 Absatz 1 LWPG NRW). Die Anlage 6 wird zur Kenntnis genommen.
Folgende Maßnahmen werden nicht weiterverfolgt und aus der Umsetzungsstrategie ersatzlos gestrichen:
a) D-2-01
Förderprogramm sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung: Prüfung der Ausweitung der Zielgruppe über private Vermieter*innen hinaus
b) D-2-02
Förderung von Heizungstausch (bspw. gemeinschaftliche Heizungslösungen, Bürgerenergie-Genossenschaften, Wärmenetzanschlüssen oder Wärmepumpen)
c) D-4-01
Prüfung kommunaler Einflussmöglichkeiten zur Anpassung des Wärmenetz Preises, um Anreize für Wärmebedarfsreduktion zu setzen (bspw. günstigere Tarife oder Prämien bei guten Energieeffizienzklassen)
d) D-5-04
Einrichtung einer Beratungsstelle mit verschiedenen Angeboten zur Optimierung der Wohnraumnutzung
e) D-7-01
Prüfung der Möglichkeit einer Wohnflächensteuer als Anreiz für die Verringerung beheizten Wohnraums
2.
_Gekürzt._
252604-02 ST Antworten auf Fragen zum Wärmeplan
Stellungnahme der Verwaltung
Das Programmbüro klimaneutrales Bonn 2035 hat gemeinsam mit der Bonn-Netz GmbH am 26. und 27. März 2025 Informationsveranstaltungen für alle Fraktionen angeboten, um __Fragen zum kommunalen Wärmeplan__ klären zu können. Einige Fragen haben für die Bewertung des Wärmeplans eine große Relevanz, waren zunächst offengeblieben oder haben die Verwaltung im Nachgang schriftlich erreicht. Diese werden unten beantwortet.
In der Anlage befindet sich außerdem eine __Aktualisierung zur Anlage 6__ der __DS 252604__ . Die Auswertung des Beteiligungsprozesses wurde ergänzt, da bis 28.04.2025 vier weitere Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen sind.
Geht mit Beschluss des Wärmeplans eine Entscheidung für Wärmenetze in bestimmten Teilgebieten einher?
Nein. Gemäß Wärmeplanungsgesetz umfasst die Wärmeplanung verbindliche Phasen, in denen der Bestand erfasst, die theoretischen Gesamt-Potenziale erhoben und auf dieser Datengrundlage in einem Modell eine theoretische technisch-wirtschaftliche Eignung für Wärmenetze ermittelt wird.
Erst in Folge des initialen Wärmeplans mit seinem stadtweiten Blick können the
_Gekürzt._
252604-03 AA Änderungsantrag der Koalition - Erster kommunaler Wärmeplan für Bonn (Klimaplan)Antrag zur Vorlage 252604
Sachverhalt
Die Stadt bekennt sich zu dem gefassten Ziel, bis zum Jahr 2035 Klimaneutral zu sein. Die vorliegende Wärmeplanung ist ein weiterer Schritt auf dieses Ziel zu. Den Antragstellenden ist bewusst, dass die Erreichung des Ziels unter den Gesichtspunkten Sozialverträglichkeit und Finanzierbarkeit der notwendigen Maßnahmen eine große Herausforderung darstellt.
Ein frühzeitiger Beschluss über die Wärmeplanung in Bonn ist sinnvoll, um den Bonner Stadtwerken Klarheit über die notwendigen Investitionen zu bieten und den Bürger: innen Sicherheit darüber zu geben, wie in Zukunft in ihrem Viertel geheizt wird. Denn ohne den Beschluss des Wärmeplanes können die weiteren Planungen nicht angestoßen bzw. fortgesetzt werden. Außerdem sichert ein frühzeitiger Beschluss bessere Chancen, die notwendigen Fachplanungsbüros zeitnah engagieren zu können.
Unter dem Stichwort (Wohnungs-) Suffizienz wird vorgeschlagen, Wärmeenergie durch die Reduzierung von qm-Wohnfläche pro Kopf einzusparen. Angesichts fehlender Wohnungen in Bonn und der damit verbundenen starken Eingriffe in die Lebensführung sollen diesbezügliche Maßnahmen (Wohnflächensteuer, Mindestbelegungsquote) nicht weiterverfolgt werden. Ziel ist e
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt bzw. abgeändert:
- Der Fokus der Wärmeplanung liegt in folgender Reihenfolge auf:
- dem Ausbau und der Ertüchtigung des Strom- und Fernwärmenetzes
- neuen Formen der Wärmeenergiegewinnung und -speicherung
- der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes
- der nachhaltigen Gewinnung und Speicherung von elektrischer Energie
- Bestehender Wohnraum soll erhalten und besser ausgenutzt werden. Dies soll ausschließlich über freiwillige Beratungs- und Unterstützungsangebote erreicht werden.
- Aus diesem Grund werden am Maßnahmenkatalog folgende Änderungen vorgenommen:
- A-1-02: Wird ersetzt durch: Bereiche mit besonderem Sanierungsbedarf identifizieren und Handlungsoptionen aufzeigen und berücksichtigen. Ziel: Das Zielszenario 2035 gibt ein anzustrebendes Reduktionspotenzial von 28% des Wärmebedarfs vor. Um dieses effektiv zu heben, sollten Maßnahmen in besonders relevanten Teilgebieten priorisiert werden. Mit Blick auf eine sozial gerechte Wärmewende sollte die Identifikation von Bereichen mit der integrierten Quartiersentwicklung harmonisiert werden, um Haushalte mit geringem Einkommen durch Intensivierung von Sanierungsmaßnahmen gezielt vor st
_Gekürzt._
Dokumente