Originalquelle: ALLRIS-Original
252610 · 2025-02-20 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Nach § 7 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) erstellt die Geschäftsstelle der KGK jährlich einen Tätigkeitsbericht. Dieser ist als Mitteilung dem zuständigen Ratsausschuss vorzulegen.
Die KGK hat den Tätigkeitsbericht für den Zeitraum von Dezember 2023 bis Dezember 2024 in ihrer Sitzung am 5. Februar 2025 genehmigt. Der Bericht ist beigefügt.