Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2021627) # FDP-Antrag: Rücknahme der Kündigung der Verträge der Hilfe zur Erziehung (HzE) in der Offenen Ganztagsbetreuung an den Förderschulen 252611 · 2025-02-24 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Petra Nöhring Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn ## Sachverhalt Die Finanzierung der OGS an den vier Bonner Förderschulen ist durch den Ratsbeschluss vom 13.02.2025 (DRS [__242023__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2020088) ) auf neue Füße gestellt worden. Schon bevor der Beschluss gefasst wurde, hat das Jugendamt die Verträge mit den Trägern der Hilfe zur Erziehung gekündigt. So wird ein eng verzahntes, seit Jahren funktionierendes System, das einen wichtigen Beitrag für besonders unterstützungsbedürftige Kinder und Familien leistet, unnötig aufgelöst. Die Hilfen zur Erziehung dürfen erst dann gekündigt werden, wenn der Bedarf erhoben und ein Nachfolgemodell erarbeitet worden ist. Zu befürchten ist, dass nicht refinanzierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen werden müssen, da keine Planungssicherheit für die Träger besteht. Kinder und Eltern erhalten keine Betreuungszusagen, da nicht sicher ist, ob Kinder mit HzE auch weiterhin in einem OGS-Umfeld betreut werden können. Wir wollen wieder Planungssicherheit für Kinder, Eltern und Träger schaffen. ## Beschlussvorschlag Die vom Jugendamt ausgesprochenen Kündigungen der Verträge über die Leistungen „Hilfe zur Erziehung“ (HzE) werden zurückgenommen. Die Verträge bleiben so lange bestehen, bis eine Erhebung des Betreuungsbedarfes an den Förderschulen erfolgt ist. Die Entgeltvereinbarungen werden unter Berücksichtigung der neuen vom Rat beschlossenen OGSplus Förderung zum 1.8.2025 angepasst. ## Stellungnahme der Verwaltung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2076494; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2075982 ## Beratungsfolge - 2025-03-20 · Rat · vertagt - 2025-04-10 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie · ohne Ergebnis - 2025-05-08 · Rat · erledigt ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 252611-001 ST FDP-Antrag: Rücknahme der Kündigung der Verträge der Hilfe zur Erziehung (HzE) in der Offenen Ganztagsbetreuung an den Förderschulen {#nv-2021988} **Stellungnahme der Verwaltung** Im Mittelpunkt der Hilfen zur Erziehung (HzE) steht der Gedanke, dass Kinder und Jugendliche, ebenso wie ihre Eltern, bedarfsgerechte Unterstützung erhalten, wenn eine ihrem Wohl entsprechende Erziehung anderweitig nicht sichergestellt ist (vgl. § 27 SGB VIII). Dabei können verschiedene Hilfearten kombiniert werden (§ 27 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII), unter Einbezug des sozialen Umfelds oder ergänzender Angebote in der Schule (§ 27 Abs. 3 SGB VIII). Vor diesem Hintergrund war und ist es das Ziel der Verwaltung, gemeinsam mit den Trägern eine angepasste und an den individuellen Bedarfen der Kinder orientierte Ausgestaltung der HzE-Leistungen an den jeweiligen Schulstandorten zu erreichen. Die zum Jahresbeginn 2025 erfolgte Kündigung der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen dient der Einleitung Neuverhandlungen, um diese Angebote bedarfsgerecht und rechtskonform weiterzuentwickeln. Dabei handelt es sich um ein gängiges Verfahren im Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung. Hintergründe und Anpassungsbedarf: Im Jahr 2023 hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie die bestehenden HzE-Projekte an OGS+ evaluiert. Hierbei zeigte sich, dass an den drei betroffenen Schulstandorten (Siebengebi _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2920995&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2940113&OTYP=41))