Originalquelle: ALLRIS-Original
252636 · 2025-02-24 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Rainer Haid Prof. Dr. Norbert Jacobs CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Es gibt Anlass zu der Vermutung, dass ein solcher Rückstau in der Verwaltung besteht.
Gibt es in der Verwaltung der Stadt Bonn einen Rückstand bei der Versendung von Gewerbesteuerbescheiden ?
Falls ja :
Wie hoch ist das betroffene Gewerbesteuervolumen?
Welche Kalenderjahre betrifft der Rückstau?
Gibt es Fälle, in denen bereits eine Festsetzungsverjährung eingetreten ist?
Sachverhalt
Zu den Fragen der CDU-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:
Frage 1: Gibt es in der Verwaltung der Stadt Bonn einen Rückstand bei der Versendung von Gewerbesteuerbescheiden? In der Bearbeitung der von den Finanzämtern übermittelten Gewerbesteuermessbescheide haben sich seit Mitte 2021 Rückstände aufgebaut. Hintergrund für diesen Rückstandsaufbau waren die sehr umfangreichen, zusätzlichen Arbeiten durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 – 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 sowie die personelle Situation in dem betreffenden Sachgebiet. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Sachstand in den Prüfbericht des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 aufgenommen, weshalb bezüglich der näheren Hintergründe für die Rückstandssituation auf DS 242109 verwiesen wird.
Frage 2: Wie hoch ist das betroffene Gewerbesteuervolumen? Aktuell ergibt sich ein noch zu veranlagender Gesamtbetrag in Höhe von ca. 39 Millionen Euro. Diese Einnahmen sind jedoch bereits im Haushaltsansatz berücksichtigt und stellen keine Mehreinnahmen dar.
Frage 3: Welche Kalenderjahre betrifft der Rückstau? Es werden unterschiedliche Veranlagungsjahre bearbeitet – hier kommt es immer dara
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Zu den Fragen der CDU-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:
Frage 1: Gibt es in der Verwaltung der Stadt Bonn einen Rückstand bei der Versendung von Gewerbesteuerbescheiden? In der Bearbeitung der von den Finanzämtern übermittelten Gewerbesteuermessbescheide haben sich seit Mitte 2021 Rückstände aufgebaut. Hintergrund für diesen Rückstandsaufbau waren die sehr umfangreichen, zusätzlichen Arbeiten durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 – 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 sowie die personelle Situation in dem betreffenden Sachgebiet. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Sachstand in den Prüfbericht des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 aufgenommen, weshalb bezüglich der näheren Hintergründe für die Rückstandssituation auf DS 242109 verwiesen wird.
Frage 2: Wie hoch ist das betroffene Gewerbesteuervolumen? Aktuell ergibt sich ein noch zu veranlagender Gesamtbetrag in Höhe von ca. 39 Millionen Euro. Diese Einnahmen sind jedoch bereits im Haushaltsansatz berücksichtigt und stellen keine Mehreinnahmen dar.
Frage 3: Welche Kalenderjahre betrifft der Rückstau? Es werden unterschiedliche Veranlagungsjahre bearbeitet – hier kommt es immer dara
_Gekürzt._