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BBB-Anfrage: Ferngesteuerte Abschaltung von Solaranlagen

252665 · 2025-02-27 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Elisabeth Struwe Dr. Albert Weidmann

Sachverhalt

Faktenlage / Informationsstand

Wenn eine Vielzahl solcher Anlagen gleichzeitig abgeschaltet würden

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Wie hoch ist das Risiko, dass durch die ferngesteuerte Abschaltung von Wechselrichtern das Bonner Stromnetz destabilisiert werden kann?
  1. Haben die Oberbürgermeisterin oder die Stadtwerke Informationen über die Anzahl der Anlagen auf dem Bonner Stadtgebiet, die von der unter Ziffer 1 benannten Problematik betroffen sind und welche Maßnahmen wurden von den für das Bonner Netz Verantwortlichen getroffen, um einer unbefugten Abschaltung von Anlagen zur Stromerzeugung entgegenzuwirken?
  1. Wurde geprüft, ob die Gefahr, einer Manipulation größerer PV-Anlagen oder Windkrafträder, die von den Betrieben der Stadt Bonn selbst genutzt werden, via Netzzugriff etc. durch Unbefugte besteht und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  1. Wie wird durch die Stadt Bonn sichergestellt, dass

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252665-001 ST BBB-Anfrage: Ferngesteuerte Abschaltung von Solaranlagen

Stellungnahme der Verwaltung

  1. Wie hoch ist das Risiko, dass durch die ferngesteuerte Abschaltung von Wechselrichtern das Bonner Stromnetz destabilisiert werden kann?

Eine mögliche ferngesteuerte Abschaltung von Wechselrichtern hat keinen Einfluss auf die Versorgungssicherheit des Verteilnetzes der Bonn-Netz GmbH. Das Stromnetz ist so dimensioniert, dass auch ohne die Einspeisung von Energie durch EEG-Anlagen mit keinen Einschränkungen bei der Belieferung zu rechnen ist.

  1. Haben die Oberbürgermeisterin oder die Stadtwerke Informationen über die Anzahl der Anlagen auf dem Bonner Stadtgebiet, die von der unter Ziffer 1 benannten Problematik betroffen sind und welche Maßnahmen wurden von den für das Bonner Netz Verantwortlichen getroffen, um eine unbefugte Abschaltung von Anlagen zur Stromerzeugung entgegenzuwirken?

Die Bonn-Netz GmbH hat keine Informationen, wie viele Anlagen von der unter Ziffer 1 benannten Problematik betroffen sind. Die an das Verteilnetz angeschlossenen EEG-Anlagen liegen im Eigentum des Anlagenbetreibers, so dass die Bonn-Netz GmbH keinen Einfluss auf eine wie von Ihnen dargestellte mögliche Manipulation der Internetverbindung von Anlagenkomponenten zum Hersteller nehmen kann.

Über Fä

_Gekürzt._

252665-02 ST BBB-Anfrage: Ferngesteuerte Abschaltung von Solaranlagen

Stellungnahme der Verwaltung

  1. Wie hat sich die in Bonn installierte PV-Leistung von 2023 auf 2024, getrennt nach privater und städtischer (SWB/ Stadtverwaltung bzw. SGB) Installation entwickelt?

Antwort: Für die im bilanziellen Eigentum des SGB befindlichen Liegenschaften hat sich die PV-Leistung von 700 k Wp im Jahr 2023 auf ca. 2500 k Wp im Jahr 2024 gesteigert

  1. Wie viel von mittels im Stadtgebiet von Bonn aufgestellten PV-Anlagen erzeugte Energie wurde anteilig an der gesamt in das Bonner Stromnetz eingespeisten elektrischen Energie in 2023 und 2024 eingespeist und wie hoch war der jeweils tatsächlich erzeugte Einspeisungsgrad in % gemessen an der installierten PV-Leistung?

Antwort: Die Information über die tatsächlich erzeugte Energie von PV-Anlagen liegt der Bonn Netz nicht vor. Dies ist auf den Aufbau der Messtechnik für die jeweilige Anlage zurückzuführen. Je nach technischer Ausgestaltung können bereits vor der eigentlichen Messung Saldierungen von Energiebezug aus dem Netz der Bonn Netz und dem Energieverbrauch des Haushaltes mit selbstproduzierten Energiemengen stattfinden. Der Bonn Netz ist dabei nur der Energieanteil bekannt, der in ihr Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Darüb

_Gekürzt._

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