Originalquelle: ALLRIS-Original
252670 · 2025-03-12 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Umwandlung des Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz notwendige Planung auszuschreiben und eine Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz und weitere Genehmigungen einzuholen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Umwandlung des Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz notwendige Planung auszuschreiben und eine Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz und weitere Genehmigungen einzuholen.
Zum Bürgerantrag „Kunstrasenplatz für den Ortsteil Bonn-Lengsdorf“ wurde am 24.01.2023 in der Bezirksvertretung Hardtberg der Beschluss getroffen ( __DS 221698__ ):
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Gestattungsvertrag und Pflegevertrag für den Fußballplatz des VfL Lengsdorf für 2027 mit dem Verein neu zu verhandeln mit der Maßgabe der Prüfung naturschutzrechtlicher, artenschutzrechtlicher und sportfachlicher Belange mit dem Ziel, den Platz in das Programm für Kunstrasenplätze aufzunehmen.“
Der Sportplatz Bonn-Lengsdorf an der Rita-Maiburg-Straße, errichtet im Jahr 1960, wurde 2017 vom VfL Lengsdorf 1972 e.V. in einer Vereinsmaßnahme von einem Tennenplatz zu einem Naturrasenplatz umgebaut. Diese Baumaßnahme wurde seinerzeit mit Mitteln der Sportförderung bezuschusst.
In den zurückliegenden Jahren von 2017 - 2024 wurde festgestellt, dass der Naturrasenplatz durch die Lage im Hangschatten des Kreuzberges tageszeitlich spät abtrocknet und jahreszeitlich unter Staunässe leidet. Zudem ist durch den Verein in den Sommermonaten bei anhaltender Trockenheit keine ausreichende Bewässerung möglich,
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._