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Vorentwurfsplanung zur grundhaften Erneuerung der Straßen Im Bonnet und Bröhlweg in Pützchen/ Bechlinghoven

252685 · 2025-03-19 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Dem vorgelegten Vorentwurf zum Ausbau der Straßen Im Bonnet und Bröhlweg wird zugestimmt
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, in der den Anlieger*innen die Planung vorgestellt wird.

Beschlussvorschlag

  1. Dem vorgelegten Vorentwurf zum Ausbau der Straßen Im Bonnet und Bröhlweg wird zugestimmt
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, in der den Anlieger*innen die Planung vorgestellt wird.

Begründung

Ursprünglich befanden sich die Straßen Im Bonnet und Bröhlweg zum Teil im Privateigentum. Seit dem 23.01.2025 sind die Flächen im städtischen Eigentum, so dass die Straßen nun in Gänze ins städtische Straßenverkehrsnetz integriert und einheitlich umgestaltet werden können.

Aufgrund des schlechten Zustands sollen die Verkehrsflächen in den Straßen Im Bonnet und Bröhlweg grundhaft saniert werden.

Bei der Planung ist die Rinne mittig in der öffentlichen Verkehrsfläche - ein umgekehrtes Dachprofil - angeordnet, das anfallende Niederschlagwasser soll von den Grundstücksgrenzen zu der Mitte der Verkehrsflächen geleitet werden.

Als verkehrsberuhigende Maßnahmen sind in den Einmündungsbereichen Im Blankert, Mülldorfer Straße und Kapitelshof Fahrbahnkissen sowie im Kreuzungsbereich Im Bonnet/Bröhlweg eine Aufpflasterung vorgesehen.

Die gegebenen Querschnittsbreiten variieren Im Bonnet zwischen 5, 00 m bis 6, 00 m - ausgenommen dem Wendekreis - und im Bröhlweg zwischen 5, 80 m bis 7, 40 m.

Aufgrund der vorhandenen geringen Querschnittsbreiten soll der Ausbau als niveaugleiche Mischverkehrsflächen in Betonpflaster grau erfolgen. Infolge der Anordnung als Spielstraße darf nur auf gekennze

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252685-01 AA BBB-Änderungsantrag: Vorentwurfsplanung zur grundhaften Erneuerung der Straßen Im Bonnet und Bröhlweg in Pützchen/ Bechlinghoven

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, in der den Anliegerinnen und Anliegern die Planung vorgestellt wird.
  1. In gleicher Veranstaltung ist die Meinung der von Beitragszahlungen betroffenen Anlieger einzuholen und zusammen mit dem Gesamtergebnis der Bürgerinformationsveranstaltung der Bezirksvertretung Beuel erneut mit dem Vorentwurf zum Ausbau der Straßen Im Bonnet und Bröhlweg vorzulegen

252685-02 AA Änderungsantrag der CDU-Bezirksfraktion Beuel: Vorentwurfsplanung zur grundhaften Erneuerung der Straßen Im Bonnet und Bröhlweg in Pützchen/ BechlinghovenAntrag zur Vorlage 252685

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  1. Die aktuelle Entwurfsplanung nimmt die BV Beuel zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt mit der aktuellen Entwurfsplanung ein Bürgerbeteiligungsverfahren mit den betroffenen Anliegern/innen durchzuführen und mögliche Anregungen, Verbesserungen, Veränderungswünsche in die Planungen mit aufzunehmen bzw. zu diskutieren.
  3. Im Anschluss wird die Verwaltung über dieses Verfahren berichten und die möglichen Veränderungen in den Planungen skizzieren.

252685-03 AA Änderungsantrag der Koalition - Vorentwurfsplanung zur grundhaften Erneuerung der Straßen Im Bonnet und Bröhlweg in Pützchen/ BechlinghovenAntrag zur Vorlage 252685

Sachverhalt

Der Fußverkehr auf den Gehwegen sollte niveaugleich und somit barrierefrei geführt werden (statt Bordsteinabsenkungen). Der MIV aus oder in den Bröhlweg bzw Im Bonnet muss somit über eine leichte Erhebung fahren. So wird sowohl eine Verkehrsberuhigung als auch Barrierefreiheit gewährleistet.

Beschlussvorschlag

Statt der Fahrbahnkissen an den Einmündungen Im Blankert, Mülldorfer Straße und Kapitelshof wird der Fußweg von den querenden Straßen niveaugleich weitergeführt.

252685-04 ST Vorentwurfsplanung zur grundhaften Erneuerung der Straßen Im Bonnet und Bröhlweg in Pützchen/ Bechlinghoven

Stellungnahme der Verwaltung

Am 03.06.2025 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung mit ungefähr 70 Anliegenden statt.

Im Zuge der Veranstaltung wurde den Anliegenden die Maßnahme näher erläutert und über die anfallenden Erschließungsbeiträge gem. § 127 BauGB informiert.

Insgesamt ist Folgendes festzuhalten:

Von den Anliegenden wird die Straße auf Grund der vorhandenen Laternen und Versorgungsleitungen als bereits erschlossen angesehen. Nach dem gültigen Erschließungsbeitragsrecht gilt sie aber noch nicht als endgültig hergestellt. Daher ist die Bundesstadt Bonn verpflichtet, Erschließungsbeiträge von den Anliegenden zu erheben. Nach Abzug eines 10 %-igen Gemeindeanteiles sind 90 % der beitragsfähigen Aufwendungen auf die Anlieger umzulegen.

__Parkraumsituation__

Der aktuelle Parkdruck ist hoch; die geplante Anzahl von 10 Stellplätzen in beiden Straßen wird als unzureichend angesehen. Die Anliegenden fordern mehr Parkplätze, inklusive spezieller Plätze für Carsharing, Pflegekräfte und Menschen mit Behinderung.

Die Verwaltung plant, nach dem Ausbau das Parken nur noch auf explizit dafür vorgesehenen Stellplätzen zu ermöglichen, da die Straße als verkehrsberuhigter Bereich gelten soll.

__Baumpflanzungen_

_Gekürzt._

252685-05 AA CDU-Änderungsantrag: Vorentwurfsplanung zur grundhaften Erneuerung der Straßen Im Bonnet und Bröhlweg in Pützchen/ BechlinghovenAntrag zur Vorlage 252685

Sachverhalt

Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung am 3. Juni 2025 wurde deutlich, dass:

• die vorgesehene Zahl von zehn Stellplätzen als nicht ausreichend wahrgenommen wird;

• der geplante Umfang der Neupflanzungen – insbesondere in einer bereits begrünten Umgebung – kritisch hinterfragt wurde;

• es aus Sicht vieler Anwohner*innen sinnvoll erscheint, statt eines verkehrsberuhigten Bereichs eine Tempo-30-Zone einzurichten;

• auf eine weitere Beteiligung nach der Entscheidung der Bezirksvertretung zugunsten eines beschleunigten und transparenten Verfahrens verzichtet werden sollte;

• klimatische Besonderheiten wie die durch eine lokale Wetterstation dokumentierte geringe Wärmebelastung berücksichtigt werden sollten.

Die vorgeschlagenen Änderungen schaffen die Grundlage für eine ausgewogene, praxisnahe und bürgerorientierte Umsetzung des Projekts.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Punkte im Rahmen der weiteren Planungen zu prüfen und – soweit technisch und wirtschaftlich umsetzbar – in die Entwurfsplanung zu integrieren:

  1. Verkehrsregelung:

Es ist zu prüfen, ob im Planungsgebiet alternativ zur vorgesehenen Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich (“Spielstraße”) auch eine Tempo-30-Zone rechtlich und verkehrsplanerisch umsetzbar ist. Dabei soll dargelegt werden, welche Auswirkungen dies auf Gestaltung, Stellplatzsituation und Verkehrssicherheit hätte.

  1. Parkraumoptimierung:

Es ist zu prüfen, ob durch alternative Parkkonzepte wie Schräg- oder Querparken entlang der Mischverkehrsflächen mehr Stellplätze erhalten bzw. geschaffen werden können als in der bisherigen Planung vorgesehen.

  1. Elektromobilität:

In der Ausführungsplanung sollen mindestens zwei öffentliche E-Ladestationen berücksichtigt und entsprechende Leerrohrsysteme für eine spätere Nachrüstung weiterer Ladestationen vorgesehen werden.

  1. Information der Anwohner nach Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird gebeten, die Anlieger*innen nach der finalen Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung umfassend und transparent per Infobrief über die überarbe

_Gekürzt._

252685-06 Vorentwurfsplanung zur grundhaften Erneuerung der Straßen Im Bonnet und Bröhlweg in Pützchen/ Bechlinghoven

Sachverhalt

Mitteilung zu Ziffer 5 des Beschlusses:

Am 25.06.2025 hat die Bezirksvertretung Beuel der vorgelegten Vorentwurfsplanung zugestimmt, verbunden mit dem Auftrag, dass die Verwaltung rechtlich prüft und darlegt, ob die Merkmale einer erstmaligen Erschließung der Straßen gegeben sind oder ob die Straßen bereits als ausgebaut gelten.

Die Beantwortung der Frage, inwieweit der Ausbau von Straßen geeignet ist, Erschließungsbeitragspflichten auszulösen, richtet sich nach den seit 1960 bestehenden Vorschriften des Baugesetzbuches und der hierzu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes.

Soweit die Straßen Im Bonnet und Bröhlweg auf der Grundlage der noch zu beschließenden Ausbauplanung ausgebaut werden sollten, stellt dies eine erstmalige Herstellung dieser Straßen dar, mit der Folge, dass deren Kosten durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu finanzieren sind. Die Verpflichtung zu Erhebung von Erschließungsbeiträgen basiert auf den Vorschriften der §§ 127 ff. des Baugesetzbuches.

Demnach sind die Städte und Gemeinden __verpflichtet, __ für die erstmalige Herstellung von Anbaustraßen Erschließungsbeiträge zu erheben. Diese Beitragserhebungspflicht

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Mitteilung zu Ziffer 5 des Beschlusses:

Am 25.06.2025 hat die Bezirksvertretung Beuel der vorgelegten Vorentwurfsplanung zugestimmt, verbunden mit dem Auftrag, dass die Verwaltung rechtlich prüft und darlegt, ob die Merkmale einer erstmaligen Erschließung der Straßen gegeben sind oder ob die Straßen bereits als ausgebaut gelten.

Die Beantwortung der Frage, inwieweit der Ausbau von Straßen geeignet ist, Erschließungsbeitragspflichten auszulösen, richtet sich nach den seit 1960 bestehenden Vorschriften des Baugesetzbuches und der hierzu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes.

Soweit die Straßen Im Bonnet und Bröhlweg auf der Grundlage der noch zu beschließenden Ausbauplanung ausgebaut werden sollten, stellt dies eine erstmalige Herstellung dieser Straßen dar, mit der Folge, dass deren Kosten durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu finanzieren sind. Die Verpflichtung zu Erhebung von Erschließungsbeiträgen basiert auf den Vorschriften der §§ 127 ff. des Baugesetzbuches.

Demnach sind die Städte und Gemeinden __verpflichtet, __ für die erstmalige Herstellung von Anbaustraßen Erschließungsbeiträge zu erheben. Diese Beitragserhebungspflicht

_Gekürzt._

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