Originalquelle: ALLRIS-Original

Koalitionsantrag: Änderung Bebauungsplan 8423-16

252693 · 2025-03-07 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Lee Cornelissen SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fenja Wittneven-Welter Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Nils Klein Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul

Sachverhalt

Der BSV-Roleber möchte auf der Brachfläche – vor der Kita Wolfsbach gelegen - eine mindestens eingeschossige Turnhalle errichten, optimalerweise zweigeschossig. Es gibt z.B. aus den Niederlanden ein Baukastensystem, welches eine flexible und in Relation „kostengünstige“ Lösung hierfür bietet.

Die Fläche ist derzeit eine Sportvorhaltefläche, eine Bebauung ist derzeit nach Baurecht dort nicht möglich.

Vor dem Hintergrund der maroden Sporthallen, einem stetig wachsenden Mitgliederstamm des Sportvereins (+400 in den letzten 4 Jahren) und dem noch zu erwartenden Mitgliederansturm, sollte die Fläche der ehemaligen Landwirtschaftskammer bebaut werden, kann so, langfristig das Sportangebot für die wachsende Bevölkerung in Holzlar und Roleber gesichert werden.

Die Halle wird vom BSV-Roleber (wie bereits das kleine Kunstrasenfeld, das Sportlerheim mit bereits umgesetzter Erweiterung) in Eigenregie gebaut und finanziert. Die Halle verbleibt als Eigentum des Vereins. Für Kooperationsvereinbarungen mit Kitas und Schulen ist der Verein offen, wenn hier Bedarfe entstehen.

Beschlussvorschlag

  1. Die derzeitige Brachfläche (ca. 3.000 qm) neben dem Sportplatz Roleber wird aus der __Festlegung__ "Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage sowie Fläche für Stellplätze und Garagen entlang der Siebengebirgsstraße" herausgenommen. In einem durchzuführenden B-Planverfahren wird Baurecht, zur möglichen Schaffung einer ein- zweigeschossigen Turnhalle, geschaffen. Das Verfahren wird als Vollverfahren durchgeführt.
  1. Dem Bonner Sportverein Roleber wird die Möglichkeit eingeräumt das Gelände auf Erbpachtbasis zu nutzen, um dort eine Sporthalle bauen zu können. Die Finanzierung des Baus durch den BSV Roleber wird sichergestellt.

Begründung

/8423-16. pdf) "Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252693-001 ST Koalitionsantrag: Änderung Bebauungsplan 8423-16

Sachverhalt

__Stellungnahme der Verwaltung: __

Für eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Antrag sind Aussagen aus verschiedenen Fachbereichen notwendig. Aufgrund von hierzu erforderlichen internen Abstimmungen, die nicht fristgerecht erledigt werden können, bittet die Verwaltung um Vertagung. Es wird angestrebt, eine Stellungnahme zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 21.05.2025 und zur Sitzung des Sportausschusses am 22.05.2025 einzubringen.

Beschlussvorschlag

__Stellungnahme der Verwaltung: __

Für eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Antrag sind Aussagen aus verschiedenen Fachbereichen notwendig. Aufgrund von hierzu erforderlichen internen Abstimmungen, die nicht fristgerecht erledigt werden können, bittet die Verwaltung um Vertagung. Es wird angestrebt, eine Stellungnahme zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 21.05.2025 und zur Sitzung des Sportausschusses am 22.05.2025 einzubringen.

252693-02 ST Koalitionsantrag: Änderung Bebauungsplan 8423-16

Sachverhalt

Der seit dem 08.04.1983 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8423-16 der Bundestadt Bonn setzt die Freifläche nördlich des Sportplatzes Roleber als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung –Sportanlagen- fest. Abgesehen von einer straßenbegleitenden Fläche für Stellplätze trifft der Bebauungsplan keine Festsetzungen zur Zulässigkeit von baulichen Anlagen.

Die Errichtung einer ein- oder zweigeschossigen Turnhalle am Standort Roleber bedarf insofern der Änderung des bestehenden Bebauungsplanes.

Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass zweigeschossige Turnhallen äußerst selten sind und neben Baukosten und statischen Erfordernissen i.d.R. Bauhöhen erfordern, die am Standort Roleber, d.h. in einem Umfeld von ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern nicht unproblematisch sind.

Vgl.: Turnhalle des Heinrich-von-Gagern-Gymnasiums in Frankfurt:

__https://www.turkali-architekten.de/de/turnhalle-gagern/__

Unabhängig von der konkreten Vorhabenplanung und der Dimensionierung der Sporthalle liegen die Voraussetzungen des § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) vor, so dass abweichend von der Antr

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der seit dem 08.04.1983 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8423-16 der Bundestadt Bonn setzt die Freifläche nördlich des Sportplatzes Roleber als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung –Sportanlagen- fest. Abgesehen von einer straßenbegleitenden Fläche für Stellplätze trifft der Bebauungsplan keine Festsetzungen zur Zulässigkeit von baulichen Anlagen.

Die Errichtung einer ein- oder zweigeschossigen Turnhalle am Standort Roleber bedarf insofern der Änderung des bestehenden Bebauungsplanes.

Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass zweigeschossige Turnhallen äußerst selten sind und neben Baukosten und statischen Erfordernissen i.d.R. Bauhöhen erfordern, die am Standort Roleber, d.h. in einem Umfeld von ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern nicht unproblematisch sind.

Vgl.: Turnhalle des Heinrich-von-Gagern-Gymnasiums in Frankfurt:

__https://www.turkali-architekten.de/de/turnhalle-gagern/__

Unabhängig von der konkreten Vorhabenplanung und der Dimensionierung der Sporthalle liegen die Voraussetzungen des § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) vor, so dass abweichend von der Antr

_Gekürzt._

252693-03 AA Koalitionsänderungsantrag: Änderung Bebauungsplan 8423-16Antrag zur Vorlage 252693

Sachverhalt

erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Der ursprüngliche Antrag der Koalition wird im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung wie folgt geändert: Auf das Vollverfahren wird verzichtet. Zum Ausgleich für die Baumaßnahme soll das Gebäude maximal möglich begrünt und mit PV ausgestattet werden. Der Baumbestand auf dem Gelände soll aufgestockt werden.

Dokumente