Originalquelle: ALLRIS-Original
252707 · 2025-04-08 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Im Rahmen der bisherigen Berichterstattung in den Gremien, u.a. DS.Nr. __222204-02 ST__ , hat die Verwaltung zum Sachstand „Neubau Amt für Umwelt und Stadtgrün" berichtet.
In der Justus-von-Liebig-Straße war ein Neubau zur Zusammenführung von drei operativen Einheiten des Amtes 67 vorgesehen. (Meister*innenbezirk 3 Innenstadt (Bonn, Alter Friedhof), Spielplatzkolonne (Bonn; Am Krähenhorst), Meister*innen Bezirk 1 im Bonner Norden einschl. zentraler Lagerstätte (Bonn, Graurheindorf))
Die Planung hierzu wurde ausgesetzt, da es an einer ausreichend dimensionierten Lkw-Zufahrt fehlt. Der Erwerb von Teilflächen der Nachbargrundstücke zum Herstellen einer ausreichend groß dimensionierten Zufahrt ist nach mehrjähriger Verhandlung durch das Liegenschaftsmanagement der Stadtverwaltung auch mittelfristig nicht in Aussicht. Die Planungen an der Justus-von-Liebig-Straße werden daher nicht weitergeführt.
Die bestehenden Unterkünfte der Gartenmeister*innenbetriebe werden daher im Betrieb wo erforderlich durch das SGB saniert und den aktuellen Ansprüchen an Funktionalität und Arbeitssicherheit entsprechend aus
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
c.
Gibt es bei Amt 67 eine generelle Flächenstrategie bzgl. der dezentralen Standorte? Wenn nein, warum nicht?
Beschlussvorschlag
a. Welche konkreten Probleme bestehen bei der LKW-Zufahrt und wie sollten diese gelöst werden (bitte visuelle Darstellung)?
b. Woran sind nun die Verhandlungen endgültig gescheitert? Wer hat mit wem verhandelt? (sofern notwendig sollen auch Informationen im nicht-öffentlichen Teil dargelegt werden)
c. Gibt es bei Amt 67 eine generelle Flächenstrategie bzgl. der dezentralen Standorte? Wenn nein, warum nicht?
Begründung
Erfolgt mündlich
Stellungnahme der Verwaltung
Beantwortung der Fragen von BBB und CDU aus der Sitzung des Hautpausschusses vom 29.04.2025:
__A. Fragen des BBB__
__Antwort: __
Bis zum Stopp der Maßnahme sind der Stadt in den Jahren 2018 bis 2020 Planungskosten in Höhe von rund 131.000 Euro entstanden.
__Antwort: __
Es war auch bisher nicht beabsichtigt, alle Standorte des Amtes für Umwelt und Stadtgrün zusammenzuführen. Die dezentrale Verteilung der operativen Einheiten des Amtes über das Stadtgebiet sollte zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden (s. Antwort zu 3.).
Die zwischenzeitliche Planung umfasste lediglich die Zusammenf
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die Verwaltung hat die Fragen vom BBB und der CDU aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.04.2025 beantwortet und verweist hierzu auf die öffentliche Stellungnahme __DS 252707-02 ST__ sowie die nichtöffentliche Stellungnahme __DS 252707-03 ST__ .