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Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg bis zum 31.12.2027
252742 · 2025-03-18 · Beschlussvorlage · öffentlich
Sachverhalt
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag zur Verlängerung der Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg als gemeinsames Projekt mit dem Rhein-Sieg-Kreis für den Zeitraum
01.07.2027
, in der erneuten Trägerschaft der Bundesstadt Bonn, vorbehaltlich einer positiven Rückmeldung durch das Landesarbeitsministerium NRW, zu stellen.
- Für den Fall der positiven Rückmeldung wird die Verwaltung die für den Verlängerungszeitraum 01.07.2027 bis 31.12.2027 zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von anteilig 3.973,00 Euro für die Haushaltsanmeldung 2027/2028 vormerken.
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag zur Verlängerung der Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg als gemeinsames Projekt mit dem Rhein-Sieg-Kreis für den Zeitraum 01.07.2027 - 31.12.2027 , in der erneuten Trägerschaft der Bundesstadt Bonn, vorbehaltlich einer positiven Rückmeldung durch das Landesarbeitsministerium NRW, zu stellen.
- Für den Fall der positiven Rückmeldung wird die Verwaltung die für den Verlängerungszeitraum 01.07.2027 bis 31.12.2027 zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von anteilig 3.973, 00 Euro für die Haushaltsanmeldung 2027/2028 vormerken.
Begründung
Seit 01.08.1996 fördert das Land NRW im Rahmen seiner regionalisierten Arbeitsmarktpolitik die Regionalagentur mit zwei Vollzeitstellen jeweils bei der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Seit langem sind dies Planstellen im jeweiligen Haushalt und werden nur komplementär mit etwa 20% der Realkosten von den Gebietskörperschaften finanziert.
Mit Beschluss vom 26.09.2024 hatte der Rat bereits der Fortführung für den Zeitraum 01.07.2025 – 30.06.2027 zugestimmt, sh. DS-Nr.: __241504__ .
Der Fördermittelgeber hat jedoch zwischenzeitlich entschieden, den Förderzeitraum bis zum 31.12.2027 auszudehnen. Die Kalkulationsgrundlagen, die zur Beschlussvorlage (DS-Nr.: 241504) in 2024 zugrunde gelegt wurden, sind gleichgeblieben, sh. Anlage.
Für die zusätzlichen 6 Monate werden die Mittel für den Eigenanteil im Rahmen der Haushaltsanmeldung für 2027/28 vorgemerkt. Eine feste Zusage zur Bereitstellung des Eigenanteils wird vom Fördermittelgeber gefordert, daher ist eine erneute Beschlussfassung über den erweiterten Zeitraum erforderlich.
Die Verwaltung bittet, der halbjährlichen Verlängerung zuzustimmen.
Beratungsfolge
- 2025-04-09 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit · ungeändert beschlossen
- 2025-05-13 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen
- 2025-07-03 · Rat · ungeändert beschlossen
Dokumente