Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2021928) # Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg bis zum 31.12.2027 252742 · 2025-03-18 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag zur Verlängerung der Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg als gemeinsames Projekt mit dem Rhein-Sieg-Kreis für den Zeitraum 01.07.2027 - 31.12.2027 , in der erneuten Trägerschaft der Bundesstadt Bonn, vorbehaltlich einer positiven Rückmeldung durch das Landesarbeitsministerium NRW, zu stellen. 2. Für den Fall der positiven Rückmeldung wird die Verwaltung die für den Verlängerungszeitraum 01.07.2027 bis 31.12.2027 zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von anteilig 3.973,00 Euro für die Haushaltsanmeldung 2027/2028 vormerken. ## Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag zur Verlängerung der Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg als gemeinsames Projekt mit dem Rhein-Sieg-Kreis für den Zeitraum **01.07.2027** - **31.12.2027** , in der erneuten Trägerschaft der Bundesstadt Bonn, vorbehaltlich einer positiven Rückmeldung durch das Landesarbeitsministerium NRW, zu stellen. 2. Für den Fall der positiven Rückmeldung wird die Verwaltung die für den Verlängerungszeitraum 01.07.2027 bis 31.12.2027 zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von anteilig 3.973, 00 Euro für die Haushaltsanmeldung 2027/2028 vormerken. ## Begründung Seit 01.08.1996 fördert das Land NRW im Rahmen seiner regionalisierten Arbeitsmarktpolitik die Regionalagentur mit **zwei Vollzeitstellen** jeweils bei der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Seit langem sind dies Planstellen im jeweiligen Haushalt und werden nur komplementär mit etwa 20% der Realkosten von den Gebietskörperschaften finanziert. Mit Beschluss vom 26.09.2024 hatte der Rat bereits der Fortführung für den Zeitraum 01.07.2025 – 30.06.2027 zugestimmt, sh. DS-Nr.: [__241504__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2018898) . Der Fördermittelgeber hat jedoch zwischenzeitlich entschieden, den Förderzeitraum bis zum 31.12.2027 auszudehnen. Die Kalkulationsgrundlagen, die zur Beschlussvorlage (DS-Nr.: 241504) in 2024 zugrunde gelegt wurden, sind gleichgeblieben, sh. Anlage. Für die zusätzlichen 6 Monate werden die Mittel für den Eigenanteil im Rahmen der Haushaltsanmeldung für 2027/28 vorgemerkt. Eine feste Zusage zur Bereitstellung des Eigenanteils wird vom Fördermittelgeber gefordert, daher ist eine erneute Beschlussfassung über den erweiterten Zeitraum erforderlich. Die Verwaltung bittet, der halbjährlichen Verlängerung zuzustimmen. ## Beratungsfolge - 2025-04-09 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit · ungeändert beschlossen - 2025-05-13 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen - 2025-07-03 · Rat · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2936356&OTYP=41))