Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2021970) # BBB-Anfrage: Denkmalschutz in Bonn 252753 · 2025-03-17 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bernhard Wimmer ## Sachverhalt Die Stadt muss als Eigentümerin bei der Pflege und Unterhaltung des Denkmalbestandes in der Bundesstadt für Eigentümer privater Denkmäler als Vorbild wirken. ## Beschlussvorschlag 1. Welche Denkmäler in den Stadtbezirken 1.1 Bonn 1.2 Bad Godesberg 1.3 Beuel 1.4 Hardtberg befinden sich im Eigentum und damit in der Erhaltungs- und Unterhaltungspflicht der Bundesstadt Bonn? 2. Welche Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung sind für die Pflege und Unterhaltung dieser Denkmäler jeweils zuständig? 3. Welche Prioritäten haben diese Dienststellen für die Pflege und Unterhaltung der ihnen zugewiesenen Denkmäler festgelegt? 4. Haushaltsmittel in welcher Höhe sind jeweils von den für die städtischen Denkmäler zuständigen Dienststellen für welche Denkmäler in den Jahren seit der letzten Kommunalwahl eingesetzt worden? ## Beratungsfolge - 2025-04-08 · Unterausschuss Denkmalschutz · vertagt - 2025-07-01 · Unterausschuss Denkmalschutz · zur Kenntnis genommen - 2026-05-20 · Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz · zur Kenntnis genommen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 252753-01 ST BBB-Anfrage: Denkmalschutz in Bonn {#nv-2022214} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung bittet um Vertagung der Großen Anfrage. Um die angefragten Daten detailliert und gegliedert auflisten zu können, ist ein erheblicher Personalaufwand gegeben. Eine kurzfristige Bearbeitung kann nicht zugesagt, werden, da sich die jeweils zuständigen Dienststellen noch abstimmen müssen. ### 252753-02 ST BBB-Anfrage: Denkmalschutz in Bonn {#nv-2023298} **Stellungnahme der Verwaltung** **1. Welche Denkmäler in den Stadtbezirken** **1.1 Bonn** **1.2 Bad Godesberg** **1.3 Beuel** **1.4 Hardtberg** **befinden sich im Eigentum und damit in der Erhaltungs- und Unterhaltungspflicht der Bundesstadt Bonn? ** **2. Welche Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung sind für die Pflege und Unterhaltung dieser Denkmäler jeweils zuständig? ** **3. Welche Prioritäten haben diese Dienststellen für die Pflege und Unterhaltung der ihnen zugewiesenen Denkmäler festgelegt? ** **4. Haushaltsmittel in welcher Höhe sind jeweils von den für die städtischen Denkmäler zuständigen Dienststellen für welche Denkmäler in den Jahren seit der letzten Kommunalwahl eingesetzt worden? ** Mit dieser Stellungnahme wird eine Zwischeninformation betreffend die Fragen 1-3 gegeben. Frage 4 kann hingegen noch nicht beantwortet werden. Hierzu wird eine separate Stellungnahme in eine der Folgesitzungen eingebracht werden. **Zu den Frage 1** **bis 3** wurden die im Geoinformationssystem (Urban Data Plattform) der Stadt Bonn hinterlegten Daten zu Baudenkmalen der Denkmalliste ausgewertet – siehe Anlage (insg. 191 Objekte/Liegenschaften). Nicht aufgelistet wurden Baudenkmale in städtischem Besitz, b _Gekürzt._ ### 252753-04 BBB-Anfrage: Denkmalschutz in Bonn Drucksache 252753, hier Beantwortung von Frage 4 {#nv-2026910} **Sachverhalt** Auf die Ausführungen der Verwaltung in der mit Datum vom 28. Juni 2025 freigegebenen Stellungnahme 252753-02 ST, nach der eine separate Stellungnahme als Antwort zur Frage 4* in eine der Folgesitzungen eingebracht werden würde, wird verwiesen. *Wortlaut Frage 4.: Haushaltsmittel in welcher Höhe sind jeweils von den für die städtischen Denkmäler zuständigen Dienststellen für welche Denkmäler in den Jahren seit der letzten Kommunalwahl eingesetzt worden? **Beschlussvorschlag** Konnte Frage 4* der mit Drucksache 252753 am 17. März 2025 in den Unterausschuss Denkmalschutz für dessen Sitzung am 8. April 2025 eingebrachten Großen Anfrage der BBB-Fraktion "Denkmalschutz in Bonn" zwischenzeitlich beantwortet werden, wenn ja, wie lautet diese im Einzelnen und wenn nein, wann ist mit einer Antwort zu rechnen? ### 252753-05 ST BBB-Anfrage: Denkmalschutz in Bonn Drucksache 252753, hier Beantwortung von Frage 4 {#nv-2027445} **Stellungnahme der Verwaltung** **Haushaltsmittel in welcher Höhe sind jeweils von den für die städtischen Denkmäler zuständigen Dienststellen für welche Denkmäler in den Jahren seit der letzten Kommunalwahl eingesetzt worden? ** Eine gesonderte Erfassung der für Denkmäler eingesetzten Mittel in den Wirtschaftsplänen des SGB erfolgt nicht. Hintergrund ist, dass die städtischen Baudenkmäler grundsätzlich im Rahmen der regulären Bauunterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen bewirtschaftet werden und insoweit keine eigenständige finanzielle Abgrenzung nach dem Kriterium „Denkmal“ vorgenommen wird. Hinzu kommt, dass bei zahlreichen Gebäuden lediglich Teilbereiche oder einzelne Gebäudeteile unter Denkmalschutz stehen. Eine trennscharfe Zuordnung der auf denkmalpflegerische Anforderungen entfallenden Kostenanteile ist im laufenden Projektgeschäft nicht möglich. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2939397&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2948880&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2989849&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3119397&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3132555&OTYP=41))