Originalquelle: ALLRIS-Original
252775 · 2025-03-18 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Reiner Burgunder Ulrich Gödeke Monika Krämer-Breuer Frank Voßen CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg CDU Bezirksfraktion Beuel CDU Bezirksfraktion Bonn CDU Bezirksfraktion Hardtberg
Durch die Priorisierungsliste soll ein besserer Überblick erfolgen wie, wann und welches Amt für die Instandsetzungen zuständig ist. Eine Koordinierung der entsprechenden Ämter soll dadurch erreicht werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Priorisierungsliste zu erstellen, in der alle instand zu setzenden Baudenkmäler aufgelistet werden.
Diese Liste wird jährlich mit dem UA-Denkmalschutz, den entsprechenden Ämtern und den Bezirksvertretungen aktualisiert und fortgeschrieben.
In dieser Liste soll der Stand der Instantsetzungen, sowie Kosten und das zuständige Fachamt aufgeführt (z.B. SGB, Kultur, Grünflächen-Amt) werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung die gewünschte Priorisierungsliste erarbeiten.
Die Verwaltung weist jedoch schon jetzt darauf hin, dass die Erarbeitung einer solchen Liste eine komplexe Aufgabe darstellt (Erarbeitung von qualitativen und quantitativen Bewertungskriterien, Bestands- bzw. Schadensaufnahme bei rd. 220 zu bewertenden Objekten). Daher kann eine zeitnahe Bearbeitung nicht zugesagt werden. Es werden hierdurch erhebliche Personalkapazitäten gebunden werden und ggf. müssen auch Aufträge an Dritte erteilt werden, für die entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen wären.
Sachverhalt
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Priorisierungsliste zu erstellen, in der alle instand zu setzenden
städtischen
Baudenkmäler aufgelistet werden.
Diese Liste wird jährlich mit dem UA-Denkmalschutz, den entsprechenden Ämtern und den Bezirksvertretungen aktualisiert und fortgeschrieben.
In dieser Liste soll der Stand der Instandsetzungen, sowie Kosten und das zuständige Fachamt aufgeführt werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Priorisierungsliste zu erstellen, in der alle instand zu setzenden städtischen Baudenkmäler aufgelistet werden.
Diese Liste wird jährlich mit dem UA-Denkmalschutz, den entsprechenden Ämtern und den Bezirksvertretungen aktualisiert und fortgeschrieben.
In dieser Liste soll der Stand der Instandsetzungen, sowie Kosten und das zuständige Fachamt aufgeführt werden.
Begründung
Der Beschlussvorschlag geht zurück auf den CDU-Antrag DS-Nr.: __252775__ , den der UA Denkmalschutz in der Sitzung vom 08.04.2025 behandelt und einstimmig angenommen hat.
Da der Unterausschuss Denkmalschutz hierzu keine Entscheidungskompetenz hat, wird das Votum des Unterausschusses nach Vorberatung im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen dem Hauptausschuss mit dieser N-Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
Die im Beschlussvorschlag fett / kursiv hervorgehobene Ergänzung des Wortes "städtischen" seitens der Verwaltung dient der redaktionellen Klarstellung. Aus dem weiteren Antragstext und dessen Begründung ergibt sich, dass keine Einbeziehung der rd. 4000 privaten Baudenkmäler in die beantragte Priorisierungsliste intendiert war, sondern der beantragte Auftrag an die Verwaltung sich auf die Baudenkmäler in städtischer Eigentümerschaft beziehen soll.
__Der ursprüngliche CDU-Antrag (DS-Nr.: __ __252775__ __) lautete: __
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Priorisierungsliste zu erstellen, in der alle instand zu set
_Gekürzt._