Originalquelle: ALLRIS-Original
252778 · 2025-03-18 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Bert Moll CDU Bezirksfraktion Hardtberg
Die vielgenutzte Fahrbahn der Straße „An der Ohligsmühle“ im Bereich der Hausnummern 1 – 16, ist eine von zwei Querverbindungen innerhalb der Ortschaft und ist bereits an vielen Stellen ausgebessert worden. Zusätzlich zu dem Individualverkehr ist der Straßenverlauf entgegen der Fahrtrichtung mit dem Zusatz „Fahrrad frei“ gekennzeichnet. Letztendlich dient der Straßenverlauf auch als Umleitungsstrecke für die Buslinien 604 & 605 und bedarf einer neuen Fahrbahnoberfläche, um die Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit zu verbessern und Schäden und Stürzen vorzubeugen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fahrbahn „An der Ohligsmühle“ im Bereich der Hausnummern 1 – 16 in 53127 Bonn -Lengsdorf, in das Programm der Bituminösen Deckenerneuerung aufzunehmen und diese Arbeiten so bald wie möglich durchzuführen.
Stellungnahme der Verwaltung
Bei dem Abschnitt des Straßenzugs An der Ohligsmühle zwischen Lengsdorfer Hauptstraße und Am Mühlenbach handelt es sich um eine noch nicht erstmalig ausgebaute Straße.
Die vorliegende bauliche Substanz des Straßenkörpers entspricht nicht den gültigen Regeln der Technik, sondern weist eine nachkriegszeitliche Befestigungsbauweise auf.
Die Restnutzungsdauer ist ausgelaufen und der damit verbundene Restwert des Straßenzugs abgeschrieben. Demnach ist eine weitere Unterhaltungsmaßnahme wirtschaftlich als nicht mehr sinnvoll einzustufen und neues Bilanzvermögen sollte gebildet werden.
Zudem bietet die vorliegende Substanz keine Ansätze für eine wirtschaftliche Unterhaltungsmaßnahme mit einem zufriedenstellenden, im Verhältnis stehenden Nutzungszeitraum.
Demnach wird folgende Variante zur weiteren Vorgehensweise empfohlen:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Auf die einstimmig zur Erneuerung der Fahrbahndecke der Straße „An der Ohligsmühle“ (Drucksache 252778) erfolgte Beschlussfassung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 6. Mai 2025, zu der der Sachstand abgefragt werden soll, wird verwiesen:
Diese Grundlage dient für einen Neuausbau des Straßenzugs.
§ 8a KAG in Verbindung mit der hierzu erlassenen Erstattungsverordnung NRW durch das Land NRW erstattet.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Eine Vorprüfung der Umgestaltung und eine Verkehrszählung haben stattgefunden, die beengten Verhältnisse des Straßenraums machen die Planung aber herausfordernd. Die Planung konnte noch nicht im Detail aufgenommen werden. Die Verwaltung strebt an, im dritten Quartal 2026 eine Sachstandsinformation mit weitergehenden Informationen zur Zeitplanung abzugeben.
Das Projekt steht unter dem Vorbehalt der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des Haushalts-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.