Originalquelle: ALLRIS-Original
252799 · 2025-03-20 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
In seiner Sitzung am 11.02.2025 hat der Betriebsausschuss darum gebeten, alle Interimsmaßnahmen im Zuge der Umstellung von G8 auf G9 vorgestellt zu bekommen. Dieser Bitte kommt das SGB mit dieser Vorlage nach.
Alle Projekte zur Erweiterung der Gymnasien im Rahmen der Umstellung von G8 auf G9 sind im Bau. Ausnahmen bilden hier die beiden Projekte „Tannenbusch-Gymnasium (Komplette Neubauplanung des Schulzentrums)“ und „Clara-Schumann-Gymnasium“ (umfangreiche Ersatz- und Erweiterungsmaßnahme, für die der Bebauungsplan geändert werden musste), die sich beide noch in der Planungsphase befinden.
Bei folgenden Schulen ist die rechtzeitige Fertigstellung der G9-Maßnahmen gefährdet:
Daher sind für diese Schulen gegebenenfalls Interimsmaßnahmen für __drei bis dreizehn Monate__ notwendig. Die entsprechende Containerplanung wurde Ende 2024 begonnen, die letztendliche Realisierung allerdings noch offengehalten. Mitte 2025 soll anhand des Baufortschrittes ei
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Sachverhalt
Die Verwaltung wird beauftragt an folgenden Standorten zur Sicherstellung der notwendigen Schulplätze vor und während der Baumaßnahmen Interimsbauten zu errichten:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt an folgenden Standorten zur Sicherstellung der notwendigen Schulplätze vor und während der Baumaßnahmen Interimsbauten zu errichten:
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Auf Grund von verwaltungsinternen Abstimmungen war eine fristgerechte Einbringung der Vorlage nicht möglich. Eine Beschlussfassung im geplanten Gremienlauf ist notwendig, da sonst die entsprechenden, notwendigen Schulplätze nicht rechtzeitig eingerichtet werden können.
Bei den mit DS-Nr. __252799__ angekündigten oben genannten Interimsmaßnahmen ist eine Errichtung und Inbetriebnahme zum Schuljahr 2026/27 notwendig.
Aufgrund der Nutzungszeiten von jeweils mindestens drei bis fünf Jahren ist ein Kauf an dieser Stelle wirtschaftlicher als eine Anmietung.
Die Maßnahmen befinden sich in den Leistungsphasen 6-7. Die Vergaben müssen in Kürze durchgeführt werden, um die kurzfristigen Inbetriebnahmen zum nächsten Schuljahresbeginn zu gewährleisten. Die Zeitplanung der Maßnahmen sieht vor, die Vergaben bis Mitte Oktober 2025 durchzuführen, damit die Aufstellung der Container im Frühjahr 2026 mit darauf folgendem Ausbau erfolgen kann und die Übergabe an den Nutzen spätestens im Juli 2026 stattfindet.
Das Interim wird benötigt für weitere Bauabschnit
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Mit der DS-Nr. __252799__ berichtete das SGB über die G9-Maßnahmen, bei denen die rechtzeitige Fertigstellung gefährdet ist und für die Sicherstellung der Schulplätze Interimsklassen in Form von Anmietung von Modulbauten geplant wurden.
Darüber hinaus wurde zudem seit Juni 2024 regelmäßig im Monitoring Schulbauten berichtet, dass das SGB aufgrund der sich abzeichnenden Risiken die Planungen für die Interimsmaßnahmen aufnehmen wird, um sicher gewährleisten zu können, dass die benötigten Schulplätze zum Schuljahr 2026/27 zur Verfügung stehen. Weiter gab es über die Planungsstände der Maßnahmen und den damit verbundenen Interimsmaßnahmen einige mündlich Berichterstattungen z. B. im Betriebs- und Schulausschuss. Bereits mit Baubeginn, wie berichtet, zeichneten sich bei einigen der Bauvorhaben Behinderungen und Verzögerungen ab, die regelmäßig verfolgt wurden. Da zu dem jetzigen Zeitpunkt bei allen Maßnahmen die Rohbauarbeiten noch nicht abgeschlossen und nicht alle Gewerke beauftragt sind, kann es zu weiteren Behinderungen kommen.
Vor diesem Hintergrund hat das SGB zu allen Maßnahmen Risikoanalysen m
_Gekürzt._