Originalquelle: ALLRIS-Original
252814 · 2025-05-12 · Beschlussvorlage · öffentlich
Begründung der Dringlichkeit: Begründung der Eilbedürftigkeit:
Die beabsichtigten Änderungen in der Benutzungszeitordnung städtischer Sportstätten und der Entgeltordnung für die sportliche Benutzung der städtischen Sportstätten sollten zu Beginn des neuen Schuljahres in Kraft treten. Mit der vorgeschlagenen Neuordnung wird eine flexiblere Vergabe von Nutzungszeiten und eine höhere Auslastung der Sporthallen insbesondere zu Gunsten des Vereinssports erreicht. Um diese positiven Effekte zu erzielen, ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 03.07.2025 erforderlich. Aufgrund von verwaltungsinternen Abstimmungen und Gesprächen mit den Vertreter*innen der verschiedenen Schulformen war eine fristgerechte Einbringung der Vorlage nicht möglich.
Die Benutzungszeiten der städtischen Sportstätten für die Durchführung des Schul- und Vereinssportes sind in der vom Rat der Stadt am 18.07.2013 beschlossenen Benutzungszeitordnung geregelt ( __DS 1213762NV5__ ).
Danach sind für Sporthallen, Schulturnhallen und Gymnastikhallen von montags bis freitags folgende Benutzungszeiträume festgesetzt: für Grund-, Haupt-
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Beschlussvorschlag
Begründung
In der Anlage „Benutzungszeitordnung“ der Mutterdrucksache gab es einen Fehler, diese wird ausgetauscht und sollte in korrigierter Fassung Teil des Beschlusses werden.
Unter Ziffer 2. Sportplätze müsste es jeweils 17.00 Uhr statt 16.00 Uhr heißen.
Begründung
In der Anlage „Benutzungszeitordnung“ der Mutterdrucksache gab es einen Fehler, diese wird ausgetauscht und sollte in korrigierter Fassung Teil des Beschlusses werden.
Unter Ziffer 2. Sportplätze müsste es jeweils 17.00 Uhr statt 16.00 Uhr heißen.