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Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus Bächen

252835 · 2025-04-02 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Untere Wasserbehörde im Amt für Umwelt und Stadtgrün der Bundesstadt Bonn behält sich vor, sofern es langanhaltende Trockenphasen erforderlich machen, eine Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus oberirdischen Fließgewässern (Bäche) im Stadtgebiet Bonn zu erlassen. Ein Entwurf der Allgemeinverfügung befindet sich in der Anlage.

Langanhaltende Trockenphasen, wie sie in den letzten Jahren in den Sommermonaten vermehrt vorkamen, führen zu geringen Abflüssen bis hin zum Trockenfallen der Bäche. Die niedrigen Abflüsse sind eine starke ökologische Belastung der Bäche. Einzelne Niederschläge sorgen nur kurzfristig zu einer Erhöhung des Abflusses.

Durch die Allgemeinverfügung wird die Entnahme von Wasser im Zuge des Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauchs befristet eingeschränkt. Es ist untersagt Wasser mit mechanischen oder elektrischen Pump- oder Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnissen sowie durch Schöpfen mit Handgeräten zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung wird bei entsprechender Notwendigkeit kurzfristig im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Folgetag der Veröffentlichung in Kraft. Durch die Allgemeinverfügung wird die Entnahme von

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