Originalquelle: ALLRIS-Original
252856 · 2025-05-21 · Beschlussvorlage · öffentlich
Federführend: 85-ST Stabsstelle Steuerungsunterstützung Beteiligt: Dezernat II; 20 Stadtkämmerei; 20-1 Haushalt, Internes Rechnungswesen; 21 Kassen- und Steueramt; 21-2 Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung Dokumente Dokument Sammeldokument Öffnet PDF-Datei 'Sammeldokument öffentlich' in neuem Fenster Beratungsverlauf Öffnet PDF-Datei 'Beratungsverlauf' in neuem Fenster Anlagen Prioritätenliste Öffnen der PDF zu Prioritätenliste in neuen Fenster Aktionen personal Beratungsfolge ausblenden Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA ● Erledigt Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Empfehlung Jun 5, 2025 Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie ungeändert beschlossen NA ● Erledigt Schulausschuss Empfehlung Jun 12, 2025 Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen NA ● Erledigt Bezirksvertretung Bonn Anhörung Jun 17, 2025 Sitzung der Bezirksvertretung Bonn ungeändert beschlossen NA ● Erledigt Kulturausschuss Anhörung Jun 17, 2025 Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen NA ● Erledigt Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung Jun 25, 2025 Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg ungeändert beschlossen NA ● Erledigt Bezirksvertretu
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Das SGB hatte im Zusammenhang mit der Einbringung des Wirtschaftsplanes 2025 mitgeteilt, dass die im bisherigen Vermögensplan aufgeführten Projekte, für die bislang noch keine zeitliche und finanzielle Umsetzung festgelegt war, künftig in einer eigenständigen, separaten Prioritätenliste geführt werden sollen. Hierzu wurde angekündigt, innerhalb des ersten Halbjahres 2025 einen entsprechenden Vorschlag in die Beratungen einzubringen (siehe DS-Nr.: __242073__ ).
Das SGB hat in den letzten Monaten die in diese Übersicht aufzunehmenden Projekte in enger Abstimmung mit den „Nutzerämtern“ unter Berücksichtigung der Personalkapazitäten im SGB einer detaillierten Priorisierung unterzogen.
Mit dieser Vorlage stellt das SGB nun eine Übersicht über alle laufenden und bekannten größeren Investitionsprojekte bereit, die im Vorfeld mit den jeweiligen Nutzerämtern hinsichtlich deren Bedarfe und Prioritäten beraten worden sind. Diese Übersicht wird ab sofort jährlich im Rahmen der Wirtschaftsplanaufstellung fortgeschrieben.
Ziel dieser Übersicht ist es, eine transparente Planungsgrundlage für die politischen Gremien und d
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Sachverhalt
Die Godesburg ist das Wahrzeichen Bad Godesbergs und besitzt als touristisches Ziel sowie Veranstaltungsort eine überregionale Bedeutung. Ein längerfristiger Ausfall des Betriebs – sei es durch bauliche Mängel oder verzögerte Sanierungsmaßnahmen – wäre ein erheblicher Verlust für den Stadtbezirk und die gesamte Stadt Bonn.
Die tatsächlichen Sanierungsbedarfe lassen sich seriös erst nach Abschluss der Untersuchungen des Bauzustandes beurteilen. Sollte sich dabei ein gravierenderer Sanierungsbedarf als bislang angenommen ergeben, muss die Generalsanierung entsprechend priorisiert werden, um Substanzverluste oder Nutzungsausfälle zu vermeiden.
Parallel ist durch vorausschauende Bauunterhaltung sicherzustellen, dass der Betrieb der Godesburg (inkl. Gastronomie, Veranstaltungen und touristischer Nutzung) bis zur Generalsanierung nicht gefährdet wird.
Beschlussvorschlag
In Hinblick auf die Godesburg wird folgender Zusatz aufgenommen:
Stellungnahme der Verwaltung
Zu1) Die Prioritätenliste wird jährlich fortgeschrieben; neue Erkenntnisse zur Godesburg fließen in eine Neubewertung und Priorisierung ein.
Zu 2) der laufende Betrieb wird soweit möglich weiter sichergestellt.
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die Priorisierungsliste für Projekte / Maßnahmen des SGB wird derzeit in den Gremien beraten und liegt dem Rat zu seiner Sitzung am 3.7.2025 zur Beschlussfassung vor.
Die darin enthaltenen Maßnahmen für Amt 37 (Anlage I), sowie die Gesamtliste werden dem Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz hiermit zur Kenntnis gegeben.
Sachverhalt
erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll der Ratsbeschluss vom 8. Mai 2025 (DS 252787) abgeändert werden. Hierin wurde beschlossen, neben der Sporthalle F am Godesberger Bach auch die Sporthalle J abzureißen und an ihrer Stelle an der Augustastraße zwei übereinanderliegende Einfeldsporthallen neu zu bauen. Der vorliegenden Beschlussvorschlag hat unmittelbare Auswirkungen auf die Durchführung der Pirorisierung im SGB nach den Maßstäben der Effizienz und unter Beachtung der Personalkapazitäten. Dabei ist zu beachten, dass die Prioritätenliste maßgeblicher Bestandteil des Wirtschaftsplanes des SGB für 2026 ist (DS 253356), der parallel beschlossen werden soll.
Vorhandene fachliche Bewertungen eines spezialisierten Architektenbüros zeigen, dass die Halle J entgegen ursprünglicher Darstellung keine gravierenden baulichen Mängel oder Schadstoffbelastungen hat. Der festgestellte Sanierungsbedarf betrifft hauptsächlich die Innenausstattung. Hierfür werden Kosten von ca. 1. Mio. EUR angegeben. Die tragende Bausubstanz befindet sich dagegen in einem sehr guten Zustand, sie gilt als neuwertig oder kaum gealtert (z.B. „Tragkonstruktion Zustand A, Beton in Ordnung, keine Risse, keine Carbo
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt: