Originalquelle: ALLRIS-Original
252857 · 2025-05-20 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Wirtschaftsplan 2025/26 für das Theater Bonn, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht, einem 5-jährigen Finanzplan und den Zielen und Kennzahlen des Nachhaltigkeitshaushaltes, wird in der vorgelegten Fassung festgestellt.
EURO (€)
Gesamterträge
11.233.108
Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn
35.630.700
Gesamtaufwendungen
49.584.500
EURO (€)
Baumaßnahmen
0
(Die Baumaßnahmen wurden bei der
Stadt Bonn angemeldet)
Eigene Baumaßnahmen
0
Beschaffungsmaßnahmen
__540.000__
Ergebnis:
Jahresverlust
2.180.692
(Der Jahresverlust wird ausgeglichen durch die nicht zu erstattenden Gebäudeabschreibungen in Höhe von 740.419 €, die der Allgemeinen Rücklage entnommen werden und einer Entnahme aus der satzungsmäßigen Rücklage in Höhe von 1.440.273 €)
Gesamtzuschuss der Bundesstadt Bonn (BKZ und IKZ): 36.170.700 €
Die Theaterleitung darf über den „Sonderposten für nicht verwendete Zuschüsse der Bundesstadt Bonn (IKZ)“ der Vorjahre für nicht geplante zusätzliche Investitionen im laufenden Geschäftsjahr frei verfügen.
D
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Der Wirtschaftsplan 2025/26 für das Theater Bonn, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht, einem 5-jährigen Finanzplan und den Zielen und Kennzahlen des Nachhaltigkeitshaushaltes, wird in der vorgelegten Fassung festgestellt.
1. Erfolgsplan (BKZ) EURO (€)
Gesamterträge 11.233.108
Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn 35.630.700
Gesamtaufwendungen 49.584.500
2. Vermögensplan (IKZ) EURO (€)
Baumaßnahmen 0
(Die Baumaßnahmen wurden bei der
Stadt Bonn angemeldet)
Eigene Baumaßnahmen 0
Beschaffungsmaßnahmen __540.000__
Ergebnis: Jahresverlust 2.180.692
(Der Jahresverlust wird ausgeglichen durch die nicht zu erstattenden Gebäudeabschreibungen in Höhe von 740.419 €, die der Allgemeinen Rücklage entnommen werden und einer Entnahme aus der satzungsmäßigen Rücklage in Höhe von 1.440.273 €)
Gesamtzuschuss der Bundesstadt Bonn (BKZ und IKZ): 36.170.700 €
3. Sonderposten für nicht verwendete Zuschüsse (IKZ)
Die Theaterleitung darf über den „Sonderposten für nicht verwendete Zuschüsse der Bundesstadt Bonn (IKZ)“ der Vorjahre für nicht geplante zusätzliche Investitionen im laufenden Geschäftsjahr frei verfügen.
**4. Gesamtbetrag der Kredit
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
__Vorbemerkung der Theaterleitung: __
Der mit dieser Beschlussvorlage vorgelegte Wirtschaftsplan 2025/26 wird mit dem Faktor aufgestellt, dass 450.000 € für die Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Jungen Theater Bonn (JTB) zur Verfügung gestellt werden.
Auch in der Spielzeit 2025/26 wird mit weiterhin hohen Preisen für Energie und benötigte Materialien gerechnet, weshalb diese Kosten entsprechend mit einkalkuliert wurden.
Auf der Einnahmeseite haben wir uns dem Einnahmeniveau, welches vor der Pandemie bestand, weiter angenähert. In der Spielzeit 2025/26 sind ähnlich viele Vorstellungen wie 2024/25 geplant.
Die Zuweisung des Landes NRW steht unter Vorbehalt, da dem Theater Bonn ein rechtskräftiger Bescheid bisher nicht vorliegt.
Die Sicherung des Spielbetriebes und der schlechte Zustand der Theaterliegenschaften erfordern an verschiedenen Stellen zusätzlichen Aufwand und verursachen Mehrkosten.
__Erfolgsplan (BKZ)__
Die Aufteilung des Zuschussbetrages (Gesamt-Betriebskostenzuschuss) erfolgt nach „Erfolgsplan“ (BKZ) und „Vermögensplan“ (IKZ).
Der vorliegende Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2025/26 berücksichtigt die Entscheidung des Rates der Stadt Bonn vom 09.12.202
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._