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Neufassung der Wahlordnung für den Integrationsrat der Bundesstadt Bonn

252866 · 2025-04-14 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Neufassung der Wahlordnung für den Integrationsrat der Bundesstadt Bonn wird in der Fassung von Anlage 1 beschlossen.

Beschlussvorschlag

Die Neufassung der Wahlordnung für den Integrationsrat der Bundesstadt Bonn wird in der Fassung von Anlage 1 beschlossen.

Begründung

Die derzeit geltende Wahlordnung für den Integrationsrat der Bundesstadt Bonn basiert auf einem einfachen Ratsbeschluss und wurde bisher nicht als Satzung beschlossen.

Gemäß § 27 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO) ist ein Integrationsrat von den Gemeinden zu bilden. Die konkrete Ausgestaltung liegt dabei in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinde. Die Bundesstadt Bonn muss daher eine eigene Rechtsnorm erlassen, welche die äußere Form regelt. Dies kann durch eine Satzung oder, sofern eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage besteht, durch eine Rechtsverordnung erfolgen. Da Letztere derzeit nicht gegeben ist, kann die Wahlordnung nur durch eine Satzung rechtssicher umgesetzt werden. Ein bloßer Ratsbeschluss hat keine ausreichende rechtliche Wirkung und genügt daher nicht. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Wahlordnung für den Integrationsrat künftig als Satzung zu erlassen.

Im Rahmen der Neufassung (Anlage 1) wurden zudem umfassende Ergänzungen vorgenommen, die insbesondere das Wahlverfahren (§ 11) und das Wählerverzeichnis (§ 13) betreffen. Weiterhin wurden (unter anderem) die Regelungen zur Wahlberechtigung (§ 7), zur Wählbarkeit (§ 8), zur Stellvertretung bei der Ma

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

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