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5. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer im Gebiet der Stadt Bonn

252879 · 2025-04-10 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer im Gebiet der Stadt Bonn wird in der als

Anlage 1

beigefügten Fassung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer im Gebiet der Stadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Begründung

Im Rahmen der zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 20.03.2025 beschlossen, den Steuersatz für die Beherbergungssteuer in Bonn von derzeit 6 % ab dem 01.01.2026 auf 7 % anzuheben (DS __240986__ ).

Zur konkreten Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahme wird nunmehr von Seiten der Verwaltung diese Beschlussvorlage vorgelegt.

Die Änderungen der Beherbergungssteuersatzung ergeben sich aus der als Anlage 2 beigefügten Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung.

Beratungsfolge

Dokumente