Originalquelle: ALLRIS-Original
252879 · 2025-04-10 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer im Gebiet der Stadt Bonn wird in der als
Anlage 1
beigefügten Fassung beschlossen.
Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer im Gebiet der Stadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Im Rahmen der zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 20.03.2025 beschlossen, den Steuersatz für die Beherbergungssteuer in Bonn von derzeit 6 % ab dem 01.01.2026 auf 7 % anzuheben (DS __240986__ ).
Zur konkreten Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahme wird nunmehr von Seiten der Verwaltung diese Beschlussvorlage vorgelegt.
Die Änderungen der Beherbergungssteuersatzung ergeben sich aus der als Anlage 2 beigefügten Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung.