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8. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

252880 · 2025-04-10 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wird in der als

Anlage 1

beigefügten Fassung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Die 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Begründung

Im Rahmen der zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 20.03.2025 beschlossen, den Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer in Bonn von derzeit 13 % ab dem 01.01.2026 auf 15 % anzuheben (DS __240986__ ).

Zur konkreten Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahme wird nunmehr von Seiten der Verwaltung diese Beschlussvorlage vorgelegt.

Die Änderung ergibt sich aus der Gegenüberstellung der alten und neuen Satzungsregelung ( Anlage 2 ).

Beratungsfolge

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