Originalquelle: ALLRIS-Original
252880 · 2025-04-10 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wird in der als
Anlage 1
beigefügten Fassung beschlossen.
Die 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Im Rahmen der zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 20.03.2025 beschlossen, den Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer in Bonn von derzeit 13 % ab dem 01.01.2026 auf 15 % anzuheben (DS __240986__ ).
Zur konkreten Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahme wird nunmehr von Seiten der Verwaltung diese Beschlussvorlage vorgelegt.
Die Änderung ergibt sich aus der Gegenüberstellung der alten und neuen Satzungsregelung ( Anlage 2 ).