Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2022297) # 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer 252880 · 2025-04-10 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Die 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. ## Beschlussvorschlag Die 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wird in der als **Anlage 1** beigefügten Fassung beschlossen. ## Begründung Im Rahmen der zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 20.03.2025 beschlossen, den Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer in Bonn von derzeit 13 % ab dem 01.01.2026 auf 15 % anzuheben (DS [__240986__](https://www.bonn.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=2017553) ). Zur konkreten Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahme wird nunmehr von Seiten der Verwaltung diese Beschlussvorlage vorgelegt. Die Änderung ergibt sich aus der Gegenüberstellung der alten und neuen Satzungsregelung ( **Anlage 2** ). ## Beratungsfolge - 2025-05-13 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz - 2025-07-03 · Rat · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2950494&OTYP=41))