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Gesamtstädtische Parkraumstrategie – Fortschreibung der Priorisierungsliste

252883 · 2025-05-21 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der fortgeschriebene Priorisierungsvorschlag der Verwaltung (Anlage 1) sowie der aktualisierte Übersichtslageplan zum Bearbeitungsstand der Parkraumstrategie (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird auf Grundlage der fortgeschriebenen Priorisierungsliste damit beauftragt, nach Abschluss laufender Parkraumkonzepte weitere Untersuchungsgebiete auf die Umsetzbarkeit von Parkraumkonzepten inkl. Bewohnerparkregelungen zu untersuchen.
  3. Der Änderung des Gebietszuschnittes der Parkraumkonzepte Bonn-Zentrum (4) und Rahmenplangebiet ehem. Bundesviertel (5) wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

  1. Der fortgeschriebene Priorisierungsvorschlag der Verwaltung (Anlage 1) sowie der aktualisierte Übersichtslageplan zum Bearbeitungsstand der Parkraumstrategie (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird auf Grundlage der fortgeschriebenen Priorisierungsliste damit beauftragt, nach Abschluss laufender Parkraumkonzepte weitere Untersuchungsgebiete auf die Umsetzbarkeit von Parkraumkonzepten inkl. Bewohnerparkregelungen zu untersuchen.
  3. Der Änderung des Gebietszuschnittes der Parkraumkonzepte Bonn-Zentrum (4) und Rahmenplangebiet ehem. Bundesviertel (5) wird zugestimmt.

Begründung

Eine Beschlussfassung über die weitere Priorisierung ist vor der Sommerpause erforderlich, um unter Berücksichtigung der notwendigen Vorlaufzeiten für die Ausschreibung und Beauftragung (ca. 4 – 6 Wochen) die Durchführung der Parkraumerhebungen noch in 2025 durchführen zu können. Da Verkehrszählungen gemäß EVE (Empfehlungen für Verkehrserhebungen) nur im Sommerhalbjahr durchgeführt werden sollen (März – Oktober, außerhalb der Ferien), könnten sich die notwendigen Parkraumerhebungen andernfalls bis ins 2. Quartal 2026 verzögern.

Auf Grundlage des Zielbeschlusses zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie (sh. DS __212060__ ) wurde die Verwaltung damit beauftragt, in allen Quartieren im gesamten Stadtgebiet, in denen ein hoher Parkdruck vorliegt, die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung zu prüfen und dort wo dies rechtlich möglich ist, umzusetzen. Der in diesem Zusammenhang erarbeitete und beschlossene Priorisierungsvorschlag beinhaltete jedoch keine feststehende Reihenfolge, sondern bildete eine fachliche Einschätzung mit Stand 2021 ab, die auf Basis aktueller Entwicklungen angepasst werden könnte:

„(…) Nach Umset

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252883-01 Gesamtstädtische Parkraumstrategie – Fortschreibung der Priorisierungsliste

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Im Zusammenhang mit der Beratung der Beschlussvorlage __DS 252883__ – Gesamtstädtische Parkraumstrategie – Fortschreibung der Priorisierungsliste bat Herr Bezirksverordneter Rudolph in der Bezirksvertretung Beuel um Beantwortung nachfolgender Frage:

„Hat der Bürgerverein Ramersdorf der Parkraumbewirtschaftung im dortigen Bereich gegenüber der Verwaltung zugestimmt oder nicht? “

Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:

Mit dem Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie (vgl. DS __212060__ ) wurden Leitlinien für die Bearbeitung von Parkraumkonzepten sowie eine Priorisierung der definierten Untersuchungsgebiete beschlossen. Überdies stellt die gesamtstädtische Parkraumstrategie eine grundsätzliche, strategische Absichtserklärung im Hinblick auf eine Parkraumbewirtschaftung inkl. Bewohnerparkgebieten dar. Mit dem Beschluss zur Fortschreibung der Priorisierungsliste (vgl. DS __252883__ ) sollte die 2022 beschlossene Prioritätensetzung bei der Bearbeitung

_Gekürzt._

Begründung

DS __252883__ auch eindeutig zum Ausdruck gebracht. Eine Beschlussvorlage mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung eines Parkraumkonzeptes wird erst nach den jeweiligen Parkraumerhebungen (Nachweis Parkdruck und Nutzungskonkurrenz zwischen Anwohnenden und anderen Nutzergruppen) und einem umfassenden Beteiligungsprozess eingebracht werden können. Mit dem Bürgerverein Ramersdorf hat im Hinblick auf eine mögliche Parkraumbewirtschaftung bisher keine Abstimmung stattgefunden, daher liegt der Verwaltung keine Information vor, ob der Bürgerverein einer Parkraumbewirtschaftung positiv oder kritisch gegenübersteht. Im Kontext des Beteiligungsverfahrens würde auch die Beteiligung der Anwohnenden oder entsprechender Interessensvertretungen erfolgen.

Dokumente