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Beschluss zur Aufstellung sowie zur Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 6220-1 "Schamotte-Fabrik" bei gleichzeitiger Aufhebung der dadurch zu überplanenden Teile des Bebauungsplans Nr. 7420-6 im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf

252895 · 2025-05-05 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Bebauungsplan Nr. 6220-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf, für den Blockinnenbereich zwischen der Bahnstrecke Bonn - Euskirchen, der Bahnhofstraße, Am Burgweiher und der Lessenicher Straße ist gemäß §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Gleichzeitig sind die dadurch zu überplanenden Teile des Bebauungsplans Nr. 7420-6 aufzuheben. Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6220-1 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die dadurch zu überplanenden Teile des Bebauungsplans Nr. 7420-6 sind zum Zwecke der Aufhebung ebenfalls zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Bebauungsplan Nr. 6220-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf, für den Blockinnenbereich zwischen der Bahnstrecke Bonn - Euskirchen, der Bahnhofstraße, Am Burgweiher und der Lessenicher Straße ist gemäß §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Gleichzeitig sind die dadurch zu überplanenden Teile des Bebauungsplans Nr. 7420-6 aufzuheben. Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6220-1 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die dadurch zu überplanenden Teile des Bebauungsplans Nr. 7420-6 sind zum Zwecke der Aufhebung ebenfalls zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Begründung

Mit Beschluss des Rates vom 28.06.2021 ( __DS-Nr. 202003__ ) wurde einer wohnbaulichen Entwicklung für das Gelände der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf zugestimmt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6220-1 erforderlich. Dieser wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB (Baugesetzbuch) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ziel des Verfahrens ist die Nachnutzung des ehemals industriell genutzten Geländes mit einer Wohnnutzung und einer 3-gruppigen Kindertagesstätte sowie die Schaffung von Entwicklungsoptionen für die angrenzenden städtischen Flächen (Feuerwehrlagerfläche und Wohnheimanlage) und einer privaten Fläche.

Vor diesem Hintergrund wurde 2022 ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil nach RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) für das insgesamt 1, 44 ha große Plangebiet durchgeführt (vgl. DS Nr. __221673__ ). An diesem Qualifizierungsverfahren haben sechs Planungsbüros teilg

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

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