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25. Änderung der Hauptsatzung

252900 · 2025-06-24 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die 25. Änderung der Hauptsatzung wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen

Beschlussvorschlag

Die 25. Änderung der Hauptsatzung wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen

Begründung

Kinder und Jugendliche sind eine eigenständige gesellschaftliche Gruppe mit spezifischen Bedürfnissen, Anliegen und eigenen Rechten. Ihre Belange finden sich in zahlreichen rechtlichen Grundlagen wieder – unter anderem in der UN-Kinderrechtskonvention, im Grundgesetz sowie im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die kommunale Ebene spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieser Rechte im alltäglichen Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen.

Am 6. März 2025 wurde die Bundesstadt Bonn mit dem Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ ausgezeichnet. Mit Erhalt des Siegels hat sie sich zur lokalen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet.

Im Rahmen der Auditierung wurde die Aufnahme der Kinderrechte in die Hauptsatzung als empfohlene Maßnahme genannt, um die strukturelle Verankerung dieser Rechte zu stärken.

Angelehnt an die Hauptsatzungen der Städte Köln und Wolfsburg (beide ebenfalls Kinderfreundliche Kommunen) schlägt die Verwaltung vor, den im Anhang genannten Paragrafen zu ergänzen. So kann dauerhaft verankert werden, dass die Bundesstadt Bonn in ihren Entscheidungen die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt, den neuen

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente